Kanzleisitz Würzburg: +49 931 35939-0
Kanzleisitz Schweinfurt: +49 9721 2004-0
Kanzleisitz Fulda: +49 661 901644-0
Kanzleisitz Nürnberg: +49 911 530067-0
Kanzleisitz Würzburg: [email protected]
Kanzleisitz Schweinfurt: [email protected]
Kanzleisitz Fulda: [email protected]
Kanzleisitz Nürnberg: [email protected]

Tragen Sie Ihren Suchbegriff bitte in folgendes Feld ein und klicken Sie auf „Suche“:

Cornea Franz Rechtsanwälte

– Alle News im Überblick –

Newsletter

Karriere

Veranstaltungen

CF intern

Transparenzregisteranfragen

Vollmachten

Glossar

Erfahrungen unserer Mandanten

Cornea Franz Rechtsanwälte

Anwälte

Notar

Team
Rechtsgebiete der Kanzlei Cornea Franz
Apothekenrecht
Arbeitsrecht

Arztrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht
Baurecht
Betäubungsmittelrecht
Brasilianisches Recht
Compliance
Domainrecht
Erbrecht
Familienrecht
Forderungsmanagement / Inkasso
Grundstücks- und Immobilienrecht
Gesellschaftsrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
Handelsrecht
Handelsvertreterrecht
IT-Recht
Kaufrecht

M&A

Markenrecht

Medienrecht

Medizinrecht

Mietrecht

Notar

Portugiesisches Recht

Sanierungsrecht | Insolvenzrecht

Steuerrecht

Steuerstrafrecht

Strafrecht

Unternehmensnachfolge
Urheberrecht

Verkehrsrecht

Wettbewerbsrecht
Wirtschaftsrecht

Zwangsvollstreckung

Gesellschaftsrecht Würzburg Fulda Schweinfurt
Kontaktformular

Geschäftszeiten

Vollmachten

Standorte

Würzburg
Fulda
Schweinfurt
Lohr am Main

Nürnberg

 

Home  |  Newsletter  |  Vorsicht bei Musiknutzung in Unternehmensaccounts bei Instagram und TikTok – es drohen Urheberrechtsverstöße

Vorsicht bei Musiknutzung in Unternehmensaccounts bei Instagram und TikTok – es drohen Urheberrechtsverstöße

Chira Reichenberg
Chira Reichenberg
2 Minuten Lesezeit
Erstellt: 12. Mai 2025

Bei Nutzung von Musik im Unternehmensaccount von Instagram oder Tiktok unbedingt das Urheberrecht beachten

Musik verleiht Beiträgen und Reels auf Instagram oder TikTok oft den entscheidenden Unterhaltungswert – doch wer geschäftlich unterwegs ist, muss aufpassen: Die Verwendung beliebter Songs kann schnell zu rechtlichen Problemen führen.

Was viele nicht wissen:

Zwar haben Plattformen wie Instagram und TikTok Lizenzvereinbarungen mit Rechteverwertungsgesellschaften wie der GEMA geschlossen – diese gelten jedoch nur für private Nutzer. Privatpersonen dürfen also grundsätzlich auf die umfangreiche Musikbibliothek der Netzwerke zugreifen, anders sieht es aber bei kommerziellen Accounts aus. Dazu zählen nicht nur klassische Unternehmensprofile, sondern auch Creator, Influencer oder Selbstständige, die ihren Kanal zur Umsatzgenerierung/Werbung nutzen. Für sie ist die Nutzung vieler Musiktitel aus der öffentlichen Bibliothek oft nicht erlaubt – selbst wenn diese technisch zugänglich sind.

Um nicht gegen Urheberrechte zu verstoßen, gibt es für Unternehmen daher nur zwei Wege:

1. Individuelle Lizenzen: Unternehmen können versuchen, für bestimmte Musikstücke eine eigene Nutzungslizenz zu erwerben – was jedoch aufwendig und kostenintensiv sein kann.

2. Plattformeigene Tools: Instagram bietet die Meta Sound Collection an, TikTok das Creative Center mit speziell für kommerzielle Zwecke freigegebener Musik – allerdings ist die Auswahl hier deutlich eingeschränkter.

Wer als Unternehmer trotzdem zur Musikbibliothek für Privatnutzer greift, riskiert eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.

 

Was Sie tun sollten:

1. Inhalte überprüfen:

Betreiben Sie ein geschäftliches Profil, sollten Sie bestehende Beiträge mit unlizenzierter Musik unverzüglich entfernen. Nutzen Sie künftig entweder keine Musik oder greifen Sie ausschließlich auf kommerziell freigegebene Titel zurück.

2. Abmahnung erhalten?

Nicht vorschnell handeln!
Zahlen Sie keinesfalls vorschnell oder unterzeichnen Sie vorformulierte Unterlassungserklärungen ungeprüft. Ebenso wenig sollten Sie eine Abmahnung ignorieren – das kann schnell deutlich teurer werden.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns! Wir als erfahrene Anwälte im Urheberrecht helfen Ihnen schnell, zuverlässig und kompetent. Insbesondere im Falle einer Abmahnung stehen wir Ihnen zur Seite und prüfen, ob der Vorwurf berechtigt ist und ob die geltend gemachten Forderungen überzogen sind.

In vielen Fällen gibt es juristischen Spielraum, um finanzielle und rechtliche Konsequenzen deutlich zu reduzieren.

Kontaktieren Sie bei Fragen gerne unsere Rechtsnwältin Chira Reichenberg per Mail oder unter 0911-530067-0

Kontaktieren Sie uns

Noch Fragen zum Thema? Kontaktieren Sie uns gerne.

Nutzen Sie das Formular um Ihr Anliegen zu beschreiben oder rufen Sie direkt an unter +49 931 359390.


    Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.*.

    Ihr Ansprechpartner:

    Chira Reichenberg

    Chira Reichenberg

    • Rechtsanwältin
    • Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz