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Marke schützen

Christoph S. Graeber
Christoph S. Graeber
2 Minuten Lesezeit
Erstellt: 27. August 2025

Wichtiger Hinweis:

Nachweise für die Benutzung Ihrer Marke – Handeln Sie jetzt, um den Markenschutz zu sichern!

Als Inhaber einer eingetragenen Marke genießen Sie umfassenden Schutz für Ihre Produkte und Dienstleistungen. Damit Sie diesen Schutz jedoch nicht verlieren, ist es entscheidend, die Benutzung Ihrer Marke fortlaufend zu dokumentieren und entsprechende Nachweise jederzeit griffbereit zu haben.

Warum sind Benutzungsnachweise Ihrer Marke so wichtig?

Eine eingetragene Marke ist in Deutschland sowie in der EU nur dann dauerhaft geschützt, wenn sie ernsthaft benutzt wird. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Marke tatsächlich im geschäftlichen Verkehr für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen verwenden. Kommt es zu einem Widerspruchs- oder Löschungsverfahren – beispielsweise weil Dritte behaupten, Ihre Marke werde nicht genutzt – müssen Sie als Markeninhaber belegen können, dass Ihre Marke tatsächlich genutzt wird.

Die Fünfjahresfrist – ein zentraler Punkt!

Nach der Eintragung einer Marke beginnt eine Frist von fünf Jahren (sog. Benutzungsschonfrist). Innerhalb dieser Zeit müssen Sie die Marke nicht zwingend nutzen. Doch nach Ablauf dieser fünf Jahre kann gegen Ihre Marke ein sogenannter „Nichtbenutzungsantrag“ gestellt werden. Kann dann die ernsthafte Benutzung nicht nachgewiesen werden, droht die vollständige oder teilweise Löschung der Marke.

 

Wichtiger Hinweis:

Die Nachweispflicht trifft grundsätzlich den Markeninhaber.

Ein späteres Zusammentragen der Belege ist oftmals schwierig oder unmöglich, wenn z.B. ältere Werbemittel oder Verträge nicht mehr verfügbar sind.

Welche Nachweise sind geeignet?

Als Belege für die Benutzung einer Marke kommen zahlreiche Dokumente infrage, zum Beispiel:

  • Rechnungen mit Markenlogo oder -name
  • Kataloge, Werbeprospekte oder Flyer
  • Verpackungen und Etiketten
  • Online-Auftritte (Screenshots von Webseiten, Social Media Beiträge)
  • Ausstellungsunterlagen von Messen (z.B. Fotos des Markenstands)
  • Presseartikel oder redaktionelle Erwähnungen der Marke
  • Verträge mit Lizenznehmern oder Vertriebspartnern

Beispiel 1:

Sie betreiben einen Online-Shop unter Ihrer Marke. Halten Sie regelmäßig Screenshots Ihrer Website und Ihrer Social-Media-Kampagnen fest. Auch Rechnungen an Kunden mit der Marke im Briefkopf oder auf dem Produktfoto sind wertvolle Belege.

Beispiel 2:

Sie haben auf einer Messe ausgestellt und dort Produkte unter Ihrer Marke präsentiert. Sammeln Sie Fotos Ihres Messestandes, das Ausstellerverzeichnis mit Ihrer Marke und Marketingmaterialien aus dieser Zeit.

Was sollten Sie jetzt tun?

  1. Sammeln Sie laufend alle Nachweise, die eine ernsthafte Benutzung Ihrer Marke belegen.
  2. Archivieren Sie die Unterlagen sicher, am besten digital und leicht auffindbar.
  3. Überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Markennutzung für alle eingetragenen Waren und Dienstleistungen dokumentiert ist.
  4. Reagieren Sie unverzüglich, falls Sie Hinweise erhalten, dass ein Nichtbenutzungsantrag oder ein Widerspruch eingereicht wurde.

Gerne unterstützen wir Sie beim Aufbau und der regelmäßigen Pflege eines Nachweisarchivs oder beraten Sie individuell zu Ihrer Markensituation.

Unsere Markenrechtsabteilung steht ihnen in allen Fragen rund um das Markenrecht zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontakformular.

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