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Schutz vor Nachahmungen – Vorteile des Designschutzes

Chira Reichenberg
Chira Reichenberg
2 Minuten Lesezeit
Erstellt: 15. Mai 2025

Design richtig schützen

Im laufenden Wettbewerb sind gute Ideen oft schnell kopiert. Viele Unternehmer und Designer verlassen sich darauf, dass sie vor Nachahmungen durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausreichend geschützt sind. Doch der Schein trügt: Ein eingetragenes Design bietet wesentlich stärkeren und klareren Schutz vor Nachahmungen.

In diesem Beitrag zeigen wir dir, worin die Unterschiede liegen – und warum sich der formale Designschutz fast immer lohnt.

Was ist ein eingetragenes Design?

Ein eingetragenes Design (europäisch auch eingetragenes Gemeimschaftsgeschmacksmuster genannt) schützt die Erscheinungsform, also die äußere Gestaltung eines Produkts – insbesondere also die Form, Farben, Muster, Linienführung, Oberflächenstruktur etc.

Es handelt sich um ein sog. Registerrecht, d.h. es muss angemeldet werden und sobald es beim Amt registriert ist, erhält man ein ausschließliches Nutzungsrecht für bis zu 25 Jahre.

Was regelt das Gesetz/UWG?

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet sogenannte unlautere Nachahmungen (§ 4 Nr. 3 UWG). Das heißt: Wenn ein Produkt gezielt kopiert wird und dadurch eine Herkunftstäuschung oder Rufausbeutung o.ä. entsteht, kann dagegen vorgegangen werden.

Dieser Schutz greift also nur in bestimmten Einzelfällen, nämlich wenn zu der Nachahmung noch ein unlauteres Tatbestandsmerkmal hinzutritt. Dieses ist oft schwer beweisbar und bietet kein ausschließliches Nutzungsrecht.

Merkmal Eingetragenes Design Nachahmungsschutz des § 4 Nr. 3 UWG (Unlautere Nachahmung)
Schutzvoraussetzungen

Neuheit & Eigenart

Muss beim Amt angemeldet werden  Ausschließliches Nutzungsrecht

Wettbewerbliche Eigenart

Bietet nur Schutz vor unlauterer Nachahmung

Schutzumfang Sehr breit, da ausschließliches Recht – schützt gegen identische und ähnliche Designs Eng – greift nur bei Nachahmung mit unlauterem Verhalten
Beweislast/Rechtlicher Vorteil Registerrecht, einfache Vorlage der Eintragung – leichte Beweisbarkeit Es muss alles dargelegt und bewiesen werden: Wettbewerbliche Eigenart, Nachahmung, Unlauterkeit

Fazit: Designschutz lohnt sich

Wer ein neues Produkt und/oder ein Produktteil auf den Markt bringt und dessen Erscheinungsform geschützt haben möchte, sollte ein eingetragenes Design unbedingt in Erwägung ziehen, denn es ist

  • schnell und günstig zu beantragen
  • und bietet einen stärkeren und umfassenderen Schutz.

Das UWG ist ein guter zusätzlicher Schutz – aber es ersetzt das eingetragene Design nicht.

Wenn Sie Fragen zur Anmeldung oder zur Schutzstrategie haben, melden Sie sich gerne bei uns – oder vereinbaren Sie ein kurzes Beratungsgespräch.

Kontaktieren Sie bei Fragen gerne unsere Rechtsnwältin Chira Reichenberg per Mail oder unter 0911-530067-0

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