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Europäisches Nachlasszeugnis: Kann es das Erbverfahren vereinfachen?

Amanda Hassold
Amanda Hassold
4 Minuten Lesezeit
Erstellt: 15. April 2025

Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ), das durch die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 eingeführt wurde, soll die Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle innerhalb der Europäischen Union erleichtern. Dieses Dokument soll die Notwendigkeit mehrerer Verfahren und Übersetzungen überflüssig machen und Erben sowie Testamentsvollstreckern eine effizientere Nachlassverwaltung ermöglichen. Doch inwieweit vereinfacht das ENZ tatsächlich das Erbverfahren? Nachfolgend analysieren wir seine Bedeutung und Auswirkungen in Deutschland und Portugal.

Was ist das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ)?

Das ENZ ist ein Dokument, das den Status als Erbe, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter bestätigt. Es ermöglicht diesen Personen, das Erbe in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten ohne zusätzliche gerichtliche Verfahren zu verwalten und darauf zuzugreifen. Dieses Zeugnis erleichtert unter anderem die Verwaltung von Bankkonten und die Übertragung von Immobilien.

Mit dieser Standardisierung zielt das Europäische Nachlasszeugnis darauf ab, internationale Erbverfahren zu vereinfachen und mehr Rechtssicherheit sowie Vorhersehbarkeit bei der Vermögensübertragung innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten.

Wie funktioniert das ENZ?

Das ENZ wird von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaates ausgestellt, dessen Gerichte gemäß Art. 4ff. der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 zuständig sind. Grundsätzlich ist das der Mitgliedstaat, in dem der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Einmal ausgestellt, kann das ENZ in allen EU-Mitgliedstaaten verwendet werden, unabhängig von der Zuständigkeit, in der die Erbschaft eröffnet wurde.

Um das Europäischen Nachlachzeugnis zu erhalten, muss der Erbe oder Nachlassverwalter einen Antrag bei der zuständigen Behörde des Staates stellen, in dem das Erbe eröffnet wurde. Das ENZ hat bindende Wirkung und wird in allen EU-Ländern unmittelbar anerkannt, ohne dass eine zusätzliche Beglaubigung oder nationale Validierungsverfahren erforderlich sind.

Wie beantrage ich das Europäische Nachlasszeugnis?

  •  Identifizierung der zuständigen Behörde: Der Antrag muss regelmäßig in dem Land gestellt werden, in dem der Verstorbene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Die zuständigen Behörden können Gerichte, Notare oder andere von den nationalen Gesetzen benannte Stellen sein.
  • Zusammentragen der erforderlichen Dokumente: In der Regel sind folgende Unterlagen erforderlich:
        • Sterbeurkunde des Verstorbenen
        • Ausweisdokument des Antragstellers (Erbe, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter)
        • Testament und Ehevertrag, falls vorhanden
        • Nachweise der Verwandtschaft (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde usw.)
        • Erklärung über die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
  • Ausfüllen des Standardformulars: Die EU stellt ein spezifisches Formular für die Beantragung des ENZ bereit, das korrekt ausgefüllt und mit den erforderlichen Dokumenten eingereicht werden muss.
  • Einreichung des Antrags: Der Antrag muss bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Dabei können Verwaltungsgebühren anfallen.
  • Prüfung und Ausstellung: Nach Prüfung der Dokumente und rechtlichen Voraussetzungen wird das ENZ ausgestellt und kann direkt in anderen Mitgliedstaaten verwendet werden, ohne dass eine zusätzliche Validierung erforderlich ist.

Die Bedeutung des Europäischen Nachlasszeugnisses in Deutschland

In Deutschland wird das Erbrecht durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt, das strenge Formalitäten für die Anerkennung von Erben vorsieht. Vor der Einführung des Europäischen Nachlachzeugnisses benötigten Erben von Vermögenswerten in Deutschland zusätzliche Dokumente, eine konsularische Beglaubigung und beglaubigte Übersetzungen, was das Erbverfahren langwierig und kostspielig machte.
Mit dem ENZ werden diese bürokratischen Hürden reduziert, sodass ausländische Erben Erbschaften in Deutschland verwalten können, ohne komplexe Gerichtsverfahren durchlaufen zu müssen. Dennoch gibt es weiterhin Herausforderungen, da das deutsche System die Einhaltung steuerlicher Vorschriften und Grundbucheintragungen erfordert, die die Vermögensübertragung erschweren können.

Die Bedeutung des ENZ in Portugal

In Portugal wird das Erbrecht durch das portugiesische Zivilgesetzbuch geregelt, das an die Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 angepasst wurde. Die Verwendung des ENZ bringt erhebliche Vorteile für portugiesische Erben mit sich, die Vermögenswerte in anderen Mitgliedstaaten besitzen, da es die Notwendigkeit zusätzlicher nationaler Verfahren beseitigt.
Für Erben, die auf Vermögenswerte in Portugal aus ausländischen Erbfällen zugreifen müssen, erleichtert das ENZ die Vermögensübertragung und stellt sicher, dass testamentarische Verfügungen effizient umgesetzt werden. Es ist ein wesentliches Instrument zur Vermeidung von Streitigkeiten und zur Beschleunigung der Erbteilung von Vermögenswerten in verschiedenen Ländern.

Vorteile des Europäischen Nachlasszeugnisses

  • Vereinfachung des Erbverfahrens: Reduzierung von Bürokratie und Verwaltungskosten.
  • Automatische Anerkennung: Gültig in allen EU-Mitgliedstaaten ohne Legalisierung oder beglaubigte Übersetzung.
  • Mehr Rechtssicherheit: Gewährleistet eine einheitliche Anerkennung der Erbenstellung.
  • Effizienz: Erlaubt eine zentrale Verwaltung des Nachlasses, ohne dass mehrere nationale Instanzen eingeschaltet werden müssen.

Noch bestehende Herausforderungen

  • Ausschluss einiger Länder: Das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark haben die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 nicht übernommen, was zu Zuständigkeitskonflikten führen kann.
  • Unterschiede zwischen den Rechtssystemen: Trotz des ENZ können Unterschiede im nationalen Erbrecht die Vermögensübertragung beeinflussen.
  • Besteuerung: Jedes Land hat eigene Erbschaftssteuervorschriften, die für die Erben finanzielle Herausforderungen darstellen können.

Ist das Europäische Nachlasszeugnis eine praktikable Lösung?

Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein wertvolles Instrument zur Erleichterung der Verwaltung grenzüberschreitender Erbfälle innerhalb der Europäischen Union. Für Länder wie Deutschland und Portugal stellt es eine effiziente Lösung zur Reduzierung von Bürokratie und zur Sicherstellung der Rechtssicherheit für Erben dar.

Das ENZ revolutioniert die internationale Erbpraxis, indem es eine schnelle und unkomplizierte Lösung für komplexe Vermögensfragen bietet. Daher sollte jeder, der Vermögenswerte in mehreren EU-Ländern besitzt, die Nutzung des Europäischen Nachlasszeugnisses in Betracht ziehen, um die Übertragung seines Vermögens zu erleichtern. Die Einführung des ENZ ist ein bedeutender Fortschritt im europäischen Erbrecht.

Für eine individuelle Beratung und zur Klärung von Fragen zum Thema steht Ihnen unsere Europäische Rechtsanwältin Amanda Hassold eine sichere und reibungslose Vermögensübertragung innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten.

 

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