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Immobilien kaufen in Spanien

Uwe K. Franz
Uwe K. Franz
2 Minuten Lesezeit
Erstellt: 7. November 2025

Worauf Sie als Käufer von spanischen Immobilien aus dem Ausland achten sollten

Sie planen, in Spanien eine Immobilie zu kaufen, sei es als Ferienhaus, als Investition oder für den späteren Lebensabend? Dann sollten Sie den spanischen Immobilienkaufvertrag und das rechtliche Umfeld genau kennen.

Als deutscher Mandant ist es entscheidend, die spanischen Vorschriften richtig zu verstehen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Hier erkläre ich Ihnen die wichtigsten Punkte verständlich und praxisnah.

 

Der Kaufprozess von spanischen Immobilien Schritt für Schritt

1. Vorvertrag beim Immobilienkauf in Spanien –  Contrato de Arras:

In Spanien wird vor dem eigentlichen Kaufvertrag oft ein Contrato de Arras abgeschlossen. Dabei handelt es sich um einen verbindlichen Vorvertrag, bei dem der Käufer in der Regel 10% des Kaufpreises als Sicherheit zahlt.

Wenn der Käufer später vom Kauf zurücktritt, verliert er die Anzahlung, während der Verkäufer bei Rücktritt das Doppelte erstatten muss. Daher sollte dieser Vertrag immer anwaltlich geprüft werden, bevor er unterschrieben wird.

 

2. Notarieller Kaufvertrag für spanische Immobilien und Eigentumsübertragung:

Der eigentliche Kaufvertrag (escritura pública de compraventa) wird vor einem spanischen Notar geschlossen. Erst mit der Eintragung im Grundbuch (Registro de la Propiedad) geht das Eigentum rechtlich auf den Käufer über.

Ein erfahrener Anwalt prüft alle wichtigsten Unterlagen, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen, damit Sie rechtlich abgesichert sind:

  • Den Grundbuchauszug auf Belastungen oder Hypotheken
  • Die Immobilie auf offene Nebenkosten oder Schulden
  • Sowie alle weiteren Unterlagen die für den Eigentumsübertragung relevant sind, wie etwa Energieausweis oder Bauunterlagen.

 

3. Steuern und Nebenkosten beim Immobilienkauf in Spanien

Beim Erwerb einer Immobilie in Spanien fallen zusätzliche Kosten an, darunter insbesondere:

  • Grunderwerbsteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales) bzw. Mehrwertsteuer bei Neubauten,
  • Notar- und Grundbuchgebühren
  • Sowie gegebenfalls Anwaltskosten

Insgesamt sollten Sie mit Nebenkosten in Höhe von etwa 10-13% des Kaufpreises rechnen, abhängig von der Art der Immobilie, der autonomen Region und den individuellen Vertragsmodalitäten.

 

Besonderheiten für ausländische Käufer von spanischen Immobilien

  • Steuernummer (N.I.E): Jeder Käufer benötigt eine spanische Steueridentifikationsnummer.
  • Eröffnung eines spanischen Bankkontos: Notwendig für die Abwicklung des Kaufpreises sowie für die Begleichung aller laufenden Kosten im Zusammenhang mit der Immobilie.
  • Rechtliche Begleitung des gesamten Kaufprozesses: Wir koordinieren sämtliche rechtlichen Schritte, vom Contrato de Arras bis zur Eintragung im Grundbuch, und stellen sicher, dass alle Verfahren korrekt und fristgerecht durchgeführt werden, einschließlich der Zusammenarbeit mit zuverlässigen Partnern vor Ort in Spanien.

Ein Immobilienkauf in Spanien ist sicher und problemlos, wenn alle rechtlichen Schritte sorgfältig vorbereitet werden.

Sie haben Fragen zum Kauf einer Immobilie in Spanien?

Unsere Kanzlei unterstützt Sie von der Vertragsprüfung bis zur Eigentumsübertragung, damit Ihr Kauf in Spanien rechtssicher und transparent abläuft.

Gerne stehen Ihnen unsere Anwälte für spanisches Recht zur Verfügung – Terminvereinbarungen unter 0931 359390 oder über unser Kontakformular

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    Verónica Henríquez Posca

    • Assistentin für den deutsch-spanischen Rechtsverkehr