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Erbrecht in Spanien

Verónica Henríquez Posca
Verónica Henríquez Posca
4 Minuten Lesezeit
Erstellt: 2. November 2025

Erbschaft in Spanien: Eine umfassende rechtliche Orientierung für ausländische Erben

Erben in Spanien kann kompliziert sein, insbesondere wenn Sie Vermögen oder Immobilien im Ausland geerbt haben. Unterschiedliche Rechtsordnungen, regionale Steuerregelungen und umfangreiche Dokumentationspflichten führen häufig zu Unsicherheiten.

In diesem Artikel erfahren Sie klar, präzise und juristisch zuverlässig, wie eine Erbschaft in Spanien funktioniert und welche Schritte Sie unbedingt beachten sollten.

Wir wollen Ihnen Sicherheit bieten und Sie an den Stellen unterstützen, an denen sich Fehler finanziell nachteilig auswirken können.

 

Welches Recht gilt bei Erbschaften in Spanien?

Seit der EU-Erbrechtsverordnung (Nr. 605/2012) gilt grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

  • Spanischer Lebensmittelpunkt: Spanisches Erbrecht wird angewendet, auch wenn der Erblasser deutscher Staatsbürger war.
  • Rechtswahl im Testament: Der Erblasser kann in einem Testament ausdrücklich bestimmen, dass das Recht seiner Staatsangehörigkeit gelten soll.

Eine fehlende Rechtswahl führt häufig zu Fehlinterpretationen, besonders, wenn Immobilien in Spanien vorhanden sind. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung vermeidet spätere Streitigkeiten.

Welche Unterlagen werden zur Abwicklung einer Erbschaft in Spanien benötigt?

Für die Abwicklung einer Erbschaft in Spanien müssen Erben in der Regel folgende Dokumente einreichen:

  • Sterbeurkunde und Testament oder Erbschein
  • Notarielle Vollmachten für bevollmächtigte Vertreter
  • Beglaubigte Übersetzungen, falls Dokumente aus dem Ausland stammen
  • Nachweis der Verwandtschaft und Identitätsdokumente
  • Nachlassinventar: Immobilien, Konten, Wertgegenstände, Schulden

Für Immobilien zusätzlich:

  • Aktueller Grundbuchauszug (Nota Simple)
  • Steuerbescheide (IBI) und Nachweise über Belastungen

Beglaubigung und Apostille

Ausländische Dokumente müssen in Spanien in der Regel beglaubigt und mit Apostille versehen werden.

  • Apostille: Bestätigung der Echtheit eines öffentlichen Dokuments für die Verwendung im Ausland (Haager Übereinkommen 1961).
  • EU-Ausnahme: Das europäische Nachlasszeugnis (ENZ) wird automatisch in allen Mitgliedstaaten anerkannt, hier ist keine Apostille erforderlich.
  • Nicht EU-Länder: Dokumente aus Ländern außerhalb der EU (z.B. Schweiz) benötigen weiterhin Apostille.

Notarielle Erbschaftsannahme in Spanien (Aceptación de herencia)

Die Annahme der Erbschaft erfolgt über eine notarielle Urkunde (Escritura de Aceptación y Adjudicación de Herencia). In diesem Schritt prüft der Notar sämtliche erforderlichen Unterlagen, bestätigt die Identität der Erban und erstellt ein vollständiges Nachlassinventar. Zudem werden der Wert der Immobilie sowie bestehende Belastungen, etwa Hypotheken oder offene Schulden, festgestellt. Nach der Unterzeichnung der notariellen Urkunde erfolgt die steuerliche Abwicklung und anschließend die Eintragung der Erben im spanischen Grundbuch (Registro de la Propiedad), wodurch der Eigentumsübergang rechtlich wirksam wird.

Eine Anwesenheit in Spanien ist nicht zwingend erforderlich. Vollmachten erlauben es, den Prozess aus dem Ausland zu regeln.

Erbschaftssteuer in Spanien

Die spanische Erbschaftssteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones) ist innerhalb einer gesetzlichen Frist von sechs Monaten ab dem Todesdatum zu entrichten. Auch wenn Sie nicht in Spanien ansässig sind, müssen Sie die Erbschaftssteuer, innerhalb dieser Frist, zahlen. Die fristgerechte Zahlung ist zwingend, um Zuschläge um Verzugszinsen zu vermeiden; auf Antrag, innerhalb der ersten 5 Monate, kann eine Verlängerung um weitere sechs Monate gewährt werden.

Die Höhe der Erbschaftssteuer ist abhängig von:

  • Wert der Erbschaft
  • Verwandtschaftsgrad
  • Autonome Region: Jede Comunidad Autónoma hat eigene Freibeträge und Steuersätze, in Andalusien ist die steuerliche Belastung oft minimal, während sie in Katalonien oder Valencia deutlich höher ausfallen kann.

In vielen Fällen kann die im Ausland gezahlte Erbschaftssteuer (z.B. in Deutschland oder der Schweiz) auf die spanische Erbschaftssteuer angerechnet werden.

Immobilien in Spanien

Immobilien erben in Spanien: Typische Probleme aus der Praxis

Deutsche oder schweizerische Erben sehen sich häufig mit folgenden Situationen konfrontiert:

Grundbuch nicht aktualisiert:

Der Erblasser erscheint noch als Eigentümer, so kann die Erbschaft nicht eingeschlossen werden.

Offene Schulden (z.B. Gemeinschaftskosten, IBI):

Die offenen Schulden müssen vor Eintragung beglichen werden.

Keine NIE vorhanden:

Jeder Erbe muss eine spanische NIE besitzen; (weitere Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag ,,NIE-Nummer Spanien- Número de Identidad Extranjero‘‘.

Wertfeststellung der Immobilie:

Erforderlich für die Erbschaftssteuerberechnung; jede Region nutzt eigene Bewertungsmodelle.

Bankkonten des Erblassers sind gesperrt:

Banken verlangen umfangreiche Unterlagen zur Freigabe.

Erbrecht – Typische Fehler ausländischer Erben und wie Sie sie vermeiden

Ausländische Erben machen häufig typische Fehler, die den Ablauf einer Erbschaft in Spanien erheblich verzögern oder verteuern können.

Dazu zählen das Versäumen der Erbschaftssteuerfristen, was zu empfindlichen Zuschlägen führt, die Einreichung falscher oder unvollständiger Dokumente ohne Apostille, fehlende oder unklare Rechtswahl im Testament, was zu Konflikten zwischen dem Recht des Heimatlandes und dem spanischen Erbrecht führen kann, falsch angegebene Immobilienwerte, die unnötig hohe Steuern nach sich ziehen, sowie unvollständige Nachweise über Verwandtschaftsverhältnisse, die den gesamten Prozess verzögern.

Mit frühzeitiger anwaltlicher Unterstützung lassen sich diese Probleme jedoch zuverlässig vermeiden und der Erbschaftsprozess in Spanien reibungslos gestalten.

Wir unterstützen Sie im Erbrecht in Spanien

Wenn Sie in Spanien geerbt haben oder eine Erbschaft bevorsteht, stehen wir Ihnen zur Seite.

Wir kennen die typischen Herausforderungen grenzüberschreitender Erbfälle und sorgen für eine vollständige, klare und steuerlich optierte Abwicklung.

Wir begleiten Sie umfassend bei:

  • Prüfung des anwendbaren Erbrechts
  • Beschaffung fehlender Dokumente
  • Apostillen und beglaubigte Übersetzungen
  • Koordination mit spanischen Notaren und Behörden
  • Notarielle Annahme und Grundbucheintragung
  • Steuerliche Optimierung der Erbschaft
  • Verwaltung von Immobilien, Konten und Verträgen

Jetzt Kontakt aufnehmen.

Wir regeln Ihre Erbschaft in Spanien rechtssicher, effizient und ohne unnötige Risiken!

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