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Sebastian Bärmann Rechtsanwalt Schweinfurt

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Sebastian Bärmann ist Ihr Ansprechpartner für Bau-  und Architektenrecht,  Mietrecht sowie Verwaltungsrecht. Es berät umfassend in den verschiedenen Phasen der Vertragsanbahnung, Gestaltung, Durchführung und wenn notwendig auch in der streitigen Auseinandersetzung.

Er ist Vertrauensanwalt des ACE.

Ausbildung und Beruf:

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Regensburg
  • Studium Wirtschaftsrecht Freie Universität Berlin
  • Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch
Seit 2020 in unserer Kanzlei am Standort Würzburg tätig.

Blogbeiträge

Werkvertragsrecht: Kostenvorschuss für Mängelbeseitigung

Werkvertragsrecht: Kostenvorschuss für Mängelbeseitigung

Am 22. August 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall VII ZR 68/22, dass die Erklärung einer Minderung des Werklohns durch den Besteller nicht den Anspruch auf einen Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung ausschließt. Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für das Werkvertragsrecht und die Rechte von Auftraggebern bei mangelhaften Werkleistungen.
Verjährung von Ansprüchen aus Bauhandwerkersicherung

Verjährung von Ansprüchen aus Bauhandwerkersicherung

Am 21. November 2024 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) im Verfahren VII ZR 245/23 ein wegweisendes Urteil zur Verjährung von Ansprüchen auf Bauhandwerkersicherung nach § 648a BGB. Wann beginnt die Verjährungsfrist für Anspruch auf Stellung einer Sicherheit? Das Urteil des BGH schafft hier nun Klarheit. Die Verjährungsfrist für den Anspruch auf Stellung einer Sicherheit beginnt nicht automatisch mit der Entstehung des Anspruchs, sondern erst mit dem ausdrücklichen Verlangen des Unternehmers nach einer solchen Sicherheit.
Anspruch auf Zahlung der Umsatzsteuer gegenüber einem Bauträger

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Am 25. Juli 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall VII ZR 646/21 über die Frage, ob ein Bauunternehmer trotz eingetretener Festsetzungsverjährung Anspruch auf Zahlung der Umsatzsteuer gegenüber einem Bauträger hat. Hintergrund des Verfahrens war die bis zum Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. August 2013 (V R 37/10) bestehende Praxis, wonach Bauträger als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer für Bauleistungen schuldeten.
Neue Bayerische Bauordnung 2025: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Neue Bayerische Bauordnung 2025: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Zum 1. Januar 2025 traten in Bayern die Änderungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Kraft. Ziel der Reform ist es, Bauverfahren zu beschleunigen, Bürokratie abzubauen und den Wohnungsbau zu erleichtern. Wesentliche Änderungen haben sich hierdurch in Bezug auf Verfahrensfreiheit von Vorhaben, die Abstandsflächenregelungen, für Stellplätze sowie für Bestandsbauten ergeben Nachfolgend ein Überblick über die wesentlichen Neuerungen.

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