BGH prüft Werbung: Cannabis auf Rezept
Cornea Franz Rechtsanwälte, Würzburg und Nürnberg, an der Seite mit der Bloomwell GmbH („Bloomwell“) hat sich heute vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe der mündlichen Verhandlung (Aktenzeichen I ZR 74/25) im Revisionsverfahren zur Abgrenzung von zulässiger Information und unzulässiger Werbung im Bereich des medizinischen Cannabis gestellt. Ein Urteil wurde heute noch nicht verkündet.
Bloomwell wurde in den ersten beiden Instanzen– wie bereits seit vielen Jahren – von der auf Wettbewerbs-, Medien- und Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei Cornea Franz Rechtsanwälte vertreten. Die Kanzlei begleitet Bloomwell kontinuierlich bei der rechtssicheren Ausgestaltung ihres Geschäftsmodells im hochregulierten Gesundheitsmarkt und hat das Verfahren bis in die Revisionsinstanz strategisch und erfolgreich begleitet.
Im Zentrum der heutigen Verhandlung stand die Frage, unter welchen Voraussetzungen Informationen über medizinisches Cannabis gegenüber Patient:innen zulässig sind und wo die Grenze zur nach dem Heilmittelwerbegesetz unzulässigen Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel verläuft. Diese Abgrenzung ist von grundlegender Bedeutung für digitale Gesundheitsplattformen und die gesamte medizinische Cannabis-Branche.
„„Die Sitzung am Bundesgerichtshof hat gezeigt, dass medizinisches Cannabis juristisch ein hoch komplexes Thema bleibt. Die große Frage lautet weiterhin, ob und in welchem Umfang man allgemein über die Therapie mit Medizinalcannabis informieren darf. Der BGH hat heute auf Beipackzettel als rechtssicheres Informationsmedium hingewiesen. Nur existieren diese eben für Medizinalcannabis nicht. Daher stellt sich die grundsätzliche Frage, woher die Bürger:innen ihre Informationen beziehen sollen. Möglicherweise bleiben ihnen bald nur noch interne Chatgruppen. Wir hoffen, dass der BGH die Sonderstellung von Medizinalcannabis im Arzneimittelbereich anerkennt Anders als bei Fertigarzneimitteln wie beispielsweise Ibuprofen 800 gibt es eben nicht den einen Wirkstoff, sondern alleine in Deutschland weit über 1.000 verschiedene Sorten. Selbst in den allermeisten Hausarzt-Praxen können sich Patient:innen nicht ausreichend informieren, da dort nur ein Bruchteil überhaupt mit Medizinalcannabis behandelt. Die spezialisierten Ärzt:innen finden Patient:innen fast ausschließlich über Telemedizin-Plattformen wie Bloomwell.“
Die rechtliche Vertretung vor dem BGH wird maßgeblich durch die Rechtsanwälte Dr. Rupert Weinzierl und Christoph Graeber geprägt. Beide zählen zu renommierten Anwälten im deutschen Wettbewerbsrecht und verfügen über langjährige Erfahrung in Grundsatzverfahren. Sie beraten seit vielen Jahren Unternehmen aus regulierten Branchen – insbesondere aus dem Gesundheits-, Pharma- und Digitalbereich – bei der rechtssicheren Marktkommunikation, der Abwehr wettbewerbsrechtlicher Ansprüche sowie bei strategisch bedeutsamen Leitverfahren
„Das Verfahren vor dem BGH hat eine erhebliche Signalwirkung für den gesamten Markt. Es geht nicht um Einzelfragen, sondern um die grundsätzliche Linie, wie Informationsangebote im Gesundheitsbereich wettbewerbsrechtlich zu bewerten sind. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen – für Anbieter ebenso wie für Patientinnen und Patienten.“
„Gerade innovative Geschäftsmodelle bewegen sich häufig im Spannungsfeld zwischen notwendiger Information und strengen Werbebeschränkungen. Unsere Aufgabe ist es, diese Modelle rechtlich abzusichern und sie auch in streitigen Verfahren konsequent zu verteidigen. Die heutige Verhandlung zeigt, dass die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen eine differenzierte und praxisnahe Auslegung zulassen.“
Cornea Franz Rechtsanwälte zählen seit vielen Jahren zu den renommierten Kanzleien im deutschen Wettbewerbs- und Wirtschaftsrecht. Zu den Kernkompetenzen gehören neben der Prozessführung vor allen Zivilgerichten insbesondere die Beratung zu Heilmittelwerberecht, UWG-Compliance, regulatorischen Fragen im Gesundheitsmarkt sowie die strategische Begleitung von Unternehmen bei Markteintritten und Re-Positionierungen. Die erfolgreiche und langfristige Begleitung von Bloomwell unterstreicht diese besondere Expertise im Zusammenspiel von Recht, Regulierung und unternehmerischer Praxis.
Bloomwell wird die Entscheidung des Bundesgerichtshofs nach ihrer Verkündung sorgfältig auswerten und transparent kommunizieren. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens bleibt das Unternehmen seinem Anspruch verpflichtet, Patientinnen und Patienten einen seriösen, rechtssicheren und ärztlich verantworteten Zugang zur medizinischen Cannabis-Therapie zu ermöglichen.







