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Öffentlich einsehbare Daten im Handelsregister

(OLG Celle, Urteil vom 24.02.2023, AZ 9 W 16/23)

Geschäftsführer müssen grundsätzlich hinnehmen,
dass ihre Daten im Handelsregister öffentlich einsehbar sind

(OLG Celle, Urteil vom 24.02.2023, AZ 9 W 16/23)

Gerade in Zeiten, in denen der Datenschutz und die Privatsphäre immer mehr in den Fokus rücken, stellt sich vielen Geschäftsführern die Frage, ob sie ihre private Adresse aus dem Handelsregister löschen lassen können. Das Handelsregister ist eine öffentlich zugängliche Datenbank, die Angaben zu Unternehmen und deren Geschäftsführern enthält. Die Adressen der Geschäftsführer sind dabei ebenfalls verzeichnet. Doch was passiert, wenn der Geschäftsführer diese Daten nicht mehr öffentlich zugänglich machen möchte?

Grundsätzlich ist eine Löschung der privaten Adresse aus dem Handelsregister möglich. Allerdings muss dafür ein berechtigtes Interesse vorliegen. Ein berechtigtes Interesse könnte zum Beispiel dann vorliegen, wenn der Geschäftsführer nachweislich Opfer von Belästigungen oder Bedrohungen geworden ist. In einem solchen Fall kann der Geschäftsführer eine Anonymisierung seiner privaten Adresse beantragen.

Allerdings gibt es auch einige Gründe, die gegen eine Löschung sprechen können. So haben zum Beispiel potentielle Geschäftspartner oder Kunden ein Interesse daran, die Adresse des Geschäftsführers zu kennen. Auch kann die Angabe einer Adresse Vertrauen schaffen und die Seriosität des Unternehmens unterstreichen.

Wenn Sie als Geschäftsführer eine Löschung Ihrer privaten Adresse aus dem Handelsregister beantragen möchten, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten. Zunächst müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Löschung der privaten Adresse beim zuständigen Handelsregister einreichen. In dem Antrag sollten Sie darlegen, warum die Veröffentlichung Ihrer privaten Adresse ein Risiko für Ihre Sicherheit darstellt und warum eine Löschung daher notwendig ist. Es kann auch hilfreich sein, entsprechende Belege oder Dokumente beizufügen, um Ihre Argumentation zu unterstützen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Löschung der privaten Adresse nicht automatisch erfolgt. Das Handelsregister wird den Antrag sorgfältig prüfen und abwägen, ob die Löschung gerechtfertigt ist. Dabei wird auch berücksichtigt, ob ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung der Adresse besteht, beispielsweise bei Unternehmen, die im öffentlichen Interesse stehen oder in sensiblen Bereichen tätig sind.

Wenn der Antrag auf Löschung genehmigt wird, wird die private Adresse aus dem Handelsregister entfernt und nicht mehr veröffentlicht. Es ist jedoch möglich, dass die Adresse weiterhin bei anderen Behörden oder Organisationen gespeichert ist, die auf die Informationen zugreifen können. Eine Löschung aus dem Handelsregister bedeutet also nicht automatisch, dass die Adresse vollständig aus allen Datenbanken entfernt wird.

Mit Urteil vom 24.02.2024 hat das OLG Celle nunmehr entschieden, dass Geschäftsführer grundsätzlich hinnehmen müssen, dass Ihre Daten im Handelsregister öffentlich einsehbar sind. Das Gericht argumentiert damit, dass funktionsfähige und verlässliche öffentliche Register für die Sicherheit und Leichtigkeit des Rechtsverkehrs unerlässlich sind. Geschäftspartner sollen sich zuverlässig informieren können. Auch datenschutzrechtliche Widerspruchsrechte gegen die Aufnahme der Daten bestehen deshalb nicht. Der Senat hat offengelassen, ob eine Löschung der Angaben bei einer tatsächlichen erheblichen Gefährdung eines Geschäftsführers in Betracht käme und wie, insbesondere in welchem Verfahren, dies zu bewerkstelligen wäre. Im vorliegenden Verfahren hatte der Geschäftsführer eine solche Gefährdung nicht näher konkretisiert. Zudem ist in dem Register ohnehin keine genaue Anschrift, sondern nur der Wohnort angegeben.

In jedem Fall sollten Sie sich vorab gründlich informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, bevor Sie einen Antrag auf Löschung Ihrer privaten Adresse aus dem Handelsregister stellen. Es ist wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und alle erforderlichen Schritte sorgfältig zu planen, um ein erfolgreiches Ergebnis zu erzielen.