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Markenschutz Ihrer Domain: Neue Domain-Endung .web

Chira Reichenberg
Chira Reichenberg
4 Minuten Lesezeit

Neue Domain-Endung .web: So schützen Sie Ihre Marke rechtzeitig

Das Wichtigste in Kürze

Die neue Top-Level-Domain .web steht vor dem Start. Für Unternehmen und Markeninhaber bedeutet das: Wer seine Marke nicht rechtzeitig absichert, riskiert, dass Dritte sich die passende .web-Domain sichern. Über das sogenannte Trademark Clearinghouse (TMCH) können Sie sich einen Vorrang bei der Registrierung verschaffen. Wir erklären, wie das Verfahren funktioniert und warum Sie jetzt handeln sollten.

Was ist .web – und warum ist diese Endung so interessant?

Im Juli 2026 hat der Registry-Betreiber Verisign die neue generische Top-Level-Domain (gTLD) .web offiziell in Betrieb genommen. Das bedeutet: Neben den bekannten Endungen wie .com oder .de gibt es bald eine weitere attraktive Option für Ihre Online-Präsenz.

Der Begriff „web“ ist international verständlich, wird unmittelbar mit digitalen Angeboten verbunden und eignet sich daher besonders gut als Internetadresse für Unternehmen, die online sichtbar sein wollen. Domains wie „ihremarke.web“ könnten künftig eine echte Alternative oder Ergänzung zu bestehenden Adressen sein.

Doch genau das birgt auch ein Risiko: Wenn Sie nicht frühzeitig aktiv werden, könnten sich Dritte – möglicherweise Wettbewerber oder Domainspekulanten – Ihren Markennamen unter der neuen Endung sichern.

Wie läuft die Einführung einer neuen Domain-Endung ab?

Die Einführung einer neuen Top-Level-Domain folgt einem festen Ablauf, der von der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) vorgegeben wird. Für .web sind drei Phasen vorgesehen:

  • Sunrise-Phase: In dieser Phase, sie dauert mindestens 30 Tage, können ausschließlich Inhaber eingetragener Wortmarken, die beim sogenannten Trademark Clearinghouse (TMCH) hinterlegt sind, ihre Wunschdomain registrieren. Das TMCH ist eine zentrale internationale Markendatenbank, die eigens für den Schutz von Markenrechten bei neuen Domain-Endungen geschaffen wurde.
  • Limited Registration Period (LRP): Verisign hat angekündigt, nach der Sunrise-Phase eine weitere Vorphase einzuführen. In dieser Phase sollen Inhaber bestehender .com-Domains die Möglichkeit erhalten, dieselbe Domain auch unter .web zu registrieren – noch bevor die Endung für die Allgemeinheit freigegeben wird. Wichtig: Markeninhaber mit TMCH-Eintrag haben auch gegenüber .com-Inhabern Vorrang, da die Sunrise-Phase zeitlich vor der LRP liegt.
  • General Availability: Erst danach wird die Registrierung für jedermann nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ freigegeben. Nach aktuellen Branchenerwartungen wird dies voraussichtlich im ersten Quartal 2027 der Fall sein.

Was bringt ein TMCH-Eintrag – und was nicht?

Das Trademark Clearinghouse ist das zentrale Instrument, um Ihre Markenrechte bei der Einführung neuer Domain-Endungen zu schützen. Ein TMCH-Eintrag bietet Ihnen drei wesentliche Vorteile:

  • Zugang zu Sunrise-Phasen: Nicht nur bei .web, sondern bei sämtlichen neuen Top-Level-Domains erhalten Sie als TMCH-registrierter Markeninhaber einen bevorzugten Zugang. So können Sie frühzeitig prüfen, welche neuen Endungen für Ihr Unternehmen strategisch relevant sind.
  • Warnhinweise bei Drittregistrierungen (Trademark Claims): Wenn ein Dritter eine Domain registrieren möchte, die mit Ihrer hinterlegten Marke identisch ist, erhält er einen Warnhinweis. Zusätzlich werden Sie als Markeninhaber über die erfolgte Registrierung informiert und können gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.
  • Bessere Ausgangslage bei Streitigkeiten: Sollte ein Dritter Ihre Marke missbräuchlich als Domain nutzen, stehen Ihnen verschiedene Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung – etwa eine Abmahnung oder ein UDRP-Verfahren (Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy, ein internationales Streitbeilegungsverfahren für Domains).

Allerdings hat der TMCH-Eintrag auch Grenzen, die Sie kennen sollten: Der Warnhinweis an Dritte verhindert eine Registrierung nicht – der Anmelder kann die Domain trotz des Hinweises registrieren. Außerdem werden Abwandlungen und Tippfehler-Varianten Ihrer Marke (sogenanntes Typosquatting) vom Claims Service nicht erfasst.

Und: Die Möglichkeit, gegen missbräuchliche Registrierungen vorzugehen, ergibt sich aus Ihren Markenrechten selbst – nicht aus dem TMCH-Eintrag.

Markenschutz ihrer domain: Typische Fehler – und warum Sie jetzt handeln sollten

In unserer Beratungspraxis sehen wir regelmäßig, dass Unternehmen beim Thema Domainschutz zu spät reagieren. Die häufigsten Fehler sind:

  • Abwarten: Viele Markeninhaber nehmen sich vor, „bei Gelegenheit“ zu handeln und verpassen dann die Sunrise-Phase. Die Hinterlegung einer Marke beim TMCH benötigt Vorlaufzeit, denn das TMCH prüft Ihre Markennachweise. Wer erst mit Beginn der Registrierungsphase aktiv wird, ist in der Regel zu spät.
  • Unterschätzung neuer Endungen: „Wir haben unsere .com-Domain, das reicht.“ Diese Einstellung kann sich rächen. Wenn ein Wettbewerber oder ein Domainspekulant sich „ihremarke.web“ sichert, kann das zu Verwechslungsgefahr, Reputationsschäden oder aufwendigen Rechtsstreitigkeiten führen.
  • Fehlende Gesamtstrategie: Eine Domain-Endung isoliert zu betrachten, greift zu kurz. Markeninhaber sollten ihre Domainstrategie regelmäßig überprüfen und neue Endungen in ihre Markenschutzstrategie einbeziehen.

Gerade weil die konkreten Zeitpläne für die .web-Sunrise-Phase noch nicht veröffentlicht sind, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich vorzubereiten. Denn wenn der Startschuss fällt, zählt jeder Tag.

Markenschutz und Domainstrategie:

So unterstützen wir Sie

Als spezialisierte Kanzlei für Markenrecht und IT-Recht begleiten wir Unternehmen in Würzburg und deutschlandweit bei allen Fragen rund um den Schutz von Marken im Internet. Für zahlreiche Mandanten hinterlegen und verwalten wir bereits seit Jahren erfolgreich Marken im TMCH.

Konkret unterstützen wir Sie bei:

  • der Erstanmeldung oder Erweiterung Ihres TMCH-Eintrags,
  • der strategischen Auswahl und Registrierung von Domains in Sunrise-Phasen,
  • der laufenden Überwachung neuer Top-Level-Domains,
  • der Durchsetzung Ihrer Rechte gegen missbräuchliche Domain-Registrierungen – durch Abmahnung, UDRP-/URS-Verfahren oder Dispute-Einträge.

Unsere Kanzlei berät Sie im Markenrecht & Markenschutz

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