Das Wichtigste zum Ehevertrag in Kürze
Ohne Ehevertrag gilt in Deutschland automatisch die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet nicht, dass alles beiden gehört – aber bei einer Scheidung wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs ausgeglichen. Gerade bei Unternehmen, Immobilien oder sehr unterschiedlichen Vermögensverhältnissen kann ein Ehevertrag helfen, faire und klare Regelungen zu schaffen. Er lässt sich vor oder nach der Hochzeit schließen und muss notariell beurkundet werden. Wir beraten Sie in unseren Kanzleien in Fulda & Würzburg und an unseren weiteren Standorten dazu, welche Regelung zu Ihrer persönlichen Situation passt.
Was gilt ohne Ehevertrag? Der gesetzliche Güterstand
Wenn Sie keinen Ehevertrag schließen, leben Sie und Ihr Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der sogenannten Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Der Name ist etwas irreführend, denn Ihr Vermögen wird dadurch nicht automatisch gemeinschaftliches Vermögen. Was Ihnen gehört, bleibt grundsätzlich Ihres – auch das, was Sie während der Ehe erwerben.
Die Zugewinngemeinschaft wirkt sich vor allem bei einer Scheidung oder im Todesfall aus: Dann wird verglichen, wie viel Vermögen jeder Ehegatte zu Beginn der Ehe hatte und wie viel am Ende. Die Differenz ist der sogenannte Zugewinn. Hat ein Partner während der Ehe mehr Vermögen aufgebaut als der andere, entsteht ein Ausgleichsanspruch – nicht als Herausgabe einzelner Gegenstände, sondern als Geldzahlung.
Ein Beispiel für den Ausgleichsanspruch bei Scheidung:
Eine selbstständige Unternehmerin bringt eine vermietete Immobilie und Firmenanteile mit in die Ehe. Ihr Ehemann reduziert seine Berufstätigkeit, um die gemeinsamen Kinder zu betreuen. Bei einer Trennung kann allein die Wertentwicklung des Unternehmens zu einem erheblichen Ausgleichsbetrag führen – obwohl ein Verkauf der Firma weder gewollt noch wirtschaftlich sinnvoll wäre.
Wann ein Ehevertrag besonders sinnvoll ist
Ein Ehevertrag ist nicht nur etwas für Wohlhabende oder ein Zeichen von Misstrauen. Er ist immer dann eine Überlegung wert, wenn die gesetzlichen Regelungen Ihre konkrete Lebenssituation nicht optimal abbilden. Das betrifft vor allem folgende Konstellationen:
- Unternehmen und Beteiligungen: Die Wertentwicklung eines Unternehmens fließt in den Zugewinnausgleich ein. Ein Ehevertrag kann regeln, wie Firmenanteile bei einer Trennung behandelt werden – ohne dass der Betrieb gefährdet wird.
- Immobilien: Eine geerbte Immobilie gehört zwar zum sogenannten privilegierten Anfangsvermögen. Steigt ihr Wert während der Ehe aber erheblich, kann das den Zugewinn erhöhen.
- Unterschiedliche Vermögensverhältnisse: Bringt ein Partner deutlich mehr Vermögen mit in die Ehe, können individuelle Regelungen für beide Seiten Klarheit schaffen.
- Patchwork-Familien: Hier stellt sich oft die Frage, wie der überlebende Ehegatte und Kinder aus früheren Beziehungen abgesichert werden. Ein Ehevertrag kann mit einer erbrechtlichen Gestaltung kombiniert werden.
Wichtige Info zum Ehevertrag:
Ein Ehevertrag sollte nicht einseitig den wirtschaftlich stärkeren Partner schützen. Wenn ein Ehegatte wegen Kinderbetreuung oder Pflege beruflich zurücksteckt, muss das fair berücksichtigt werden – etwa durch Regelungen zur Altersvorsorge oder zu Ausgleichszahlungen.
Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft?
Viele denken beim Ehevertrag sofort an die Gütertrennung. Dabei ist sie nicht immer die beste Lösung.
Bei der Gütertrennung findet kein Zugewinnausgleich statt (§ 1414 BGB). Das schützt zwar bestimmte Vermögenswerte, kann aber den Partner benachteiligen, der weniger verdient hat – etwa weil er die Kinder betreut hat. Außerdem kann die Gütertrennung ungewollte erbrechtliche oder steuerliche Folgen haben.
Oft ist eine sogenannte modifizierte Zugewinngemeinschaft die bessere Alternative. Dabei bleibt der gesetzliche Güterstand im Grundsatz erhalten, wird aber gezielt angepasst. Zum Beispiel können Sie bestimmte Vermögenswerte – etwa eine Unternehmensbeteiligung oder eine Immobilie – aus dem Zugewinnausgleich herausnehmen, während der Ausgleich für das übrige Vermögen bestehen bleibt. Auch unterschiedliche Regelungen für den Scheidungsfall und den Todesfall sind möglich.
Welche Variante für Sie passt, hängt von Ihrer individuellen Vermögens- und Familiensituation ab.
Anfangsvermögen dokumentieren – auch ohne Ehevertrag
Unabhängig davon, ob Sie einen Ehevertrag schließen, sollten Sie Ihr Anfangsvermögen sorgfältig dokumentieren. Denn bei einer späteren Auseinandersetzung kann es schwierig werden nachzuweisen, welche Vermögenswerte und Schulden bereits vor der Ehe bestanden.
Nach § 1377 BGB können Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner ein Verzeichnis des Anfangsvermögens erstellen. Liegt ein solches Verzeichnis vor, wird im Verhältnis zueinander vermutet, dass es richtig ist. Das verbessert Ihre Beweislage erheblich.
Folgende Unterlagen sollten Sie zusammenstellen und sicher aufbewahren:
- Kaufverträge und Grundbuchunterlagen für Immobilien
- Konto- und Depotauszüge
- Gesellschaftsverträge und Unternehmensbewertungen
- Darlehensstände und Verbindlichkeiten
- Nachweise über Erbschaften und Schenkungen
Gut vorbereitet zum Notar
Ein Ehevertrag kann vor oder nach der Eheschließung geschlossen werden. Er muss nach § 1410 BGB notariell beurkundet werden – beide Ehepartner müssen dazu gleichzeitig beim Notar erscheinen.
Vor dem Notartermin sollten Sie sich gemeinsam über folgende Fragen Gedanken machen:
- Welche Vermögenswerte und Schulden bringt jeder mit?
- Gibt es Unternehmen, Beteiligungen, Immobilien, Erbschaften oder Schenkungen?
- Sind berufliche Unterbrechungen durch Kinderbetreuung absehbar?
- Sollen neben dem Güterrecht auch Versorgungsausgleich, Unterhalt oder erbrechtliche Fragen geregelt werden?
Zwar besteht nach § 1408 BGB grundsätzlich Vertragsfreiheit. Diese hat aber Grenzen: Vereinbarungen, die einen Ehepartner unangemessen benachteiligen, können unwirksam sein.
Beratung zum Ehevertrag in Fulda und Umgebung
Ein Ehevertrag ist kein Standarddokument, das man einfach aus dem Internet herunterlädt. Er sollte genau auf Ihre Familien-, Vermögens- und Einkommenssituation zugeschnitten sein. Dabei kommt es auf die richtige Balance an: klarer Schutz für vorhandenes Vermögen – und faire Berücksichtigung der Beiträge beider Partner zur Ehe.
Unsere Fachanwältin für Familienrecht sowie unser Notar in Fulda-Künzell beraten Sie Sie umfassend zu allen Fragen rund um den Ehevertrag. Ob vor der Hochzeit oder während der Ehe – wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, die zu Ihrer konkreten Lebenssituation passt.
Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Beratungsgespräch – in unserer Kanzlei in Würzburg oder an unseren weiteren Standorten in Nürnberg, Schweinfurt, Fulda und Lohr am Main. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 931 359 39-0 oder über unser Kontaktformular.






