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OLG München: Weiterleitung geschäftlicher E-Mails an private Accounts verstößt gegen die DSGVO

Außerordentliche Kündigung möglich

In einem aktuellen Urteil (OLG München, Urteil vom 31.07.2024 – 7 U 351/23) hat das Oberlandesgericht München entschieden, dass die Weiterleitung geschäftlicher E-Mails an einen privaten E-Mail-Account einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellt und unter Umständen eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen kann.

Der Fall

In dem zugrundeliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum geschäftliche E-Mails von seinem dienstlichen Account an seinen privaten E-Mail-Account weitergeleitet. Das Unternehmen, bei dem er beschäftigt war, erfuhr davon und kündigte das Arbeitsverhältnis außerordentlich. Der Arbeitnehmer klagte gegen diese Kündigung und argumentierte, dass die Weiterleitung notwendig gewesen sei, um seine Arbeit effizient zu erledigen.

Die Entscheidung des OLG München

Das OLG München stellte klar, dass die Weiterleitung geschäftlicher E-Mails an einen privaten Account ein schwerwiegender Verstoß gegen die DSGVO sei. Nach Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO müssen personenbezogene Daten so verarbeitet werden, dass ihre Vertraulichkeit gewährleistet bleibt. Die Weiterleitung solcher E-Mails an einen privaten Account stellt ein hohes Risiko für die Vertraulichkeit und Sicherheit der darin enthaltenen Daten dar, da private E-Mail-Konten in der Regel nicht den gleichen Sicherheitsstandards unterliegen wie geschäftliche Systeme.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass es sich bei den weitergeleiteten E-Mails um personenbezogene Daten handeln kann, die einem besonderen Schutz unterliegen. Wenn diese ungesichert auf privaten Servern landen, besteht die Gefahr, dass unbefugte Dritte Zugriff auf sensible Daten erhalten. Das Gericht bewertete dies als grob fahrlässig und sah darin einen erheblichen Pflichtverstoß des Arbeitnehmers.

Außerordentliche Kündigung gerechtfertigt

In der Folge entschied das OLG München, dass die außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers rechtens sei. Die wiederholte und systematische Verletzung von datenschutzrechtlichen Vorgaben wie der DSGVO stellt einen schwerwiegenden Vertrauensbruch dar, der das Arbeitsverhältnis unzumutbar macht. Das Gericht betonte dabei, dass der Arbeitnehmer seine Pflicht zur Vertraulichkeit und den Schutz der ihm anvertrauten Daten schwer verletzt habe.

Bedeutung für Unternehmen und Arbeitnehmer

Dieses Urteil unterstreicht die wachsende Bedeutung des Datenschutzes im Arbeitsverhältnis. Unternehmen sind verpflichtet, personenbezogene Daten zu schützen, und Arbeitnehmer müssen strikte Vorgaben hinsichtlich der Verarbeitung solcher Daten einhalten. Verstöße gegen die DSGVO können nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern auch arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie dieses Urteil deutlich zeigt.

Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie äußerst sorgfältig mit dienstlichen Daten umgehen müssen, insbesondere wenn es um die Nutzung privater E-Mail-Accounts oder Geräte geht. Unternehmen sollten zudem klare Richtlinien aufstellen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter die DSGVO-konforme Handhabung von Daten verstehen und umsetzen.

Das Urteil des OLG München könnte weitreichende Konsequenzen haben und dazu führen, dass Unternehmen verstärkt Maßnahmen ergreifen, um den Schutz von Daten auch in Bezug auf die private Nutzung von Kommunikationsmitteln durch ihre Mitarbeiter zu gewährleisten.

Fazit

Das OLG München hat mit diesem Urteil eine klare Grenze gezogen: Die Weiterleitung geschäftlicher E-Mails an private Accounts ist nicht nur ein Verstoß gegen die DSGVO, sondern kann auch eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Unternehmen und Arbeitnehmer sollten sich der Bedeutung des Datenschutzes bewusst sein und entsprechend handeln, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Rechtsanwalt Christoph Graeber

Ihr Ansprechpartner:

Christoph S. Graeber

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