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Maria Herzog Rechtsanwältin Nürnberg

Maria Herzog

  • Rechtsanwältin
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Frau Maria Herzog berät Sie am Standort Nürnberg in allen Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere im Marken-, Domain- und Wettbewerbsrecht. Daneben ist Frau Herzog auch im allgemeinen Vertragsrecht tätig. Zu ihren Mandanten zählen vor allem kleine und mittelständige Unternehmen, aber auch international tätige Konzerne. Sie berät daher sowohl zum Schutz des geistigen Eigentums bei der Gründung von Unternehmen als auch bei der internationalen Ausdehnung solcher Schutzrechte.

Ausbildung und Berufliche Tätigkeit

  • Studium an der Friedrich-Alexander-Universität, Erlangen
  • Seit 2009 als Anwältin zugelassen, Fachanwalt seit 2012

Blogbeiträge

Preisangabenverordnung und Streichpreise

Preisangabenverordnung und Streichpreise

Streichpreise – wann sind sie erlaubt, wann Verstoßen sie gegen das UWG? Streichpreise sind ein beliebtes Instrument in der Werbung. Ein durchgestrichener Preis, daneben ein günstigerer Preis verheißen dem Verbraucher ein Schnäppchen und haben damit eine große Anlockwirkung. Das ist wiederum verlockend für Verkäufer. Doch die Werbung mit Streichpreisen unterliegt gewissen Anforderungen, damit sie nicht unlauter sind. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie die Preisangabenverordnung (PAngV) setzen hier enge Grenzen.
„Dubai-Schokolade“ – Raffiniertes Marketing oder verbotene Irreführung?

„Dubai-Schokolade“ – Raffiniertes Marketing oder verbotene Irreführung?

Geografische Herkunftsangaben in Produktnamen sind rechtlich heikel – das zeigt das Beispiel „Dubai-Schokolade“ besonders deutlich. Ein Internethype, auf den viele Hersteller aufspringen wollten und von Dubai-Lebkuchen über Dubai-Likör plötzlich zahlreiche Produkte mit Pistaziengeschmack auf den Markt brachten. Doch nicht jedes Produkt darf ohne Weiteres mit dem Schlagwort „Dubai“ versehen werden. Fakt ist: die Verbraucher haben bestimmte Vorstellungen von Ortsangaben in einer Produktbezeichnung wie beispielsweise Nürnberger Bratwürste, Schwarzwälder Schinken oder Allgäuer Bergkäse.
Greenwashing in der Werbung – „Klimaneutralität“ muss klar erläutert werden

Greenwashing in der Werbung – „Klimaneutralität“ muss klar erläutert werden

"Klimaneutralität" muss klar erläutert werden. Umweltfreundlichkeit hat einen immer höheren Stellenwert und damit eine für Unternehmen interessante Werbewirkung. Leider kommt es dabei immer wieder zum sogenannten Greenwashing. Damit bezeichnet man Werbung mit „grünen“ Anklängen, in denen das Unternehmen sich umweltfreundlicher darstellt, als es tatsächlich ist.
Greenwashing im Wettbewerbsrecht

Greenwashing im Wettbewerbsrecht

Greenwashing bezeichnet das Phänomen, bei dem Unternehmen damit werben, nachhaltiger oder umweltfreundlicher zu sein, als sie tatsächlich sind. Solche Green Claims können Verbraucher täuschen und damit den Wettbewerb verzerren. Konkurrenten oder Verbraucherverbände können hiergegen gerichtlich vorgehen.

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