Bei jeder Markenanmeldung muss ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis angegeben werden. Dieses bestimmt den Schutzumfang der Marke. Grundlage ist die Nizza-Klassifikation, ein international anerkanntes Klassifikationssystem. Fehlerhafte oder zu enge Angaben können den Markenschutz erheblich einschränken.
Praxisfrage: Soll ich meine Marke lieber breit oder eng anmelden?
Eine präzise, aber strategisch durchdachte Formulierung ist entscheidend.