Das Anmeldedatum bestimmt die Priorität einer Marke. Wer zuerst anmeldet, hat Vorrang. Im EU-Markenrecht gibt es zusätzlich die Möglichkeit der Seniorität, bei der ältere nationale Markenrechte auf eine Unionsmarke „übertragen“ werden können. So bleibt der ältere Zeitrang erhalten, selbst wenn die nationale Marke gelöscht wird.
Praxisfrage: Wann ist Seniorität sinnvoll?
Vor allem bei Portfoliobereinigung und Reduzierung von Verwaltungskosten.