Auslandskonten im Fokus:
Was der automatische Informationsaustausch jetzt für Sie bedeutet
Mit dem jüngsten Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 8. Juni 2026 (DOK: COO.7005.100.4.15004141) wird vielen Anlegern erneut vor Augen geführt, was sie bislang oft nicht wussten: Ausländische Banken liefern systematisch Daten an die deutschen Finanzbehörden. Mit der jetzt aktualisierten finalen Staatenaustauschliste 2026 steht fest, mit welchen Staaten Deutschland zum 30. September 2026 Finanzkonteninformationen austauscht – und damit auch, welche Auslandsvermögen für das Finanzamt sichtbar werden.
Was regelt das aktuelle BMF-Schreiben?
Das Schreiben konkretisiert, mit welchen EU-Staaten und Drittstaaten Deutschland auf Basis des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG) automatisch Finanzkontendaten austauscht. Ausländische Finanzinstitute melden bis zum 31. Juli 2026 die Daten für den Meldezeitraum 2025 an ihre Behörden, die diese an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weiterleiten. Auf Basis der aktualisierten Staatenliste werden die Meldungen dann am 30. September 2026 ausgetauscht.
Welche Informationen sieht das Finanzamt?
Dem Bundeszentralamt für Steuern und damit den deutschen Finanzämtern werden nicht nur Kontonummer und Bank übermittelt, sondern umfassende Identitäts- und Kontodaten wie Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum des Kontoinhabers, Kontosaldo zum Jahresende sowie Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne. Diese Informationen können die Finanzämter mit den Steuererklärungen abgleichen – nicht erklärte Auslandskonten und -erträge werden dadurch gezielt sichtbar.
Haben Sie Briefe vom Finanzamt erhalten oder Fragen zum automatischen Informationsaustausch bezüglich Ihres Auslandsvermögens? Lassen Sie uns Ihre Situation diskret und rechtssicher prüfen.
Warum jetzt besonderer Handlungsdruck besteht?
Mit jeder Erweiterung und Aktualisierung der Staatenliste wächst die Reichweite des Systems. Wer bisher darauf vertraut hat, dass Auslandsvermögen „unter dem Radar“ bleibt, setzt sich einem erheblichen Risiko aus: Steuernachzahlungen, Hinterziehungszinsen und strafrechtliche Konsequenzen aufgrund von Steuerhinterziehung sind möglich. Dem kann häufig nur eine rechtzeitige und formell korrekte Selbstanzeige begegnen.
Unsere Unterstützung: Selbstanzeige und Verteidigung im Steuerstrafrecht
Unsere Fachanwälte für Steuerrecht beraten Sie umfassend zu den Risiken des automatischen Informationsaustauschs und prüfen, ob in Ihrem Fall eine Selbstanzeige sinnvoll und noch wirksam möglich ist. Unsere Fachanwälte für Steuerrecht kennen die Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige und die Praxis der Finanzämter genau. Wir bieten Ihnen:
- vertrauliche Analyse Ihrer Auslandsvermögens- und Kontosituation,
- rechtssichere Vorbereitung und Einreichung der Selbstanzeige,
- Begleitung im Verfahren vor dem Finanzamt und/oder in etwaigen Steuerstrafverfahren,
- vorausschauende Gestaltung für eine zukunftssichere, rechtskonforme Struktur Ihres Vermögens.
Was Sie jetzt tun sollten?
Wenn Sie über Auslandskonten, Depots oder sonstige Vermögenswerte im Ausland verfügen oder verfügt haben und unsicher sind, ob alle Erträge vollständig erklärt wurden, sollten Sie nicht abwarten, bis das Finanzamt sich meldet. Die Wirksamkeit einer Selbstanzeige hängt entscheidend von Zeitpunkt und Vollständigkeit ab.
Kontaktieren Sie unsere Fachanwälte für Steuerrecht für ein vertrauliches Erstgespräch. Gemeinsam klären wir, ob Handlungsbedarf besteht und welche Schritte notwendig sind, um Strafbarkeit zu vermeiden und Risiken zu minimieren.
Telefon: 0931 35939-0
Zum Link des Bundesministerium der Finanzen:






