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Claudia Hartmann Rechtsanwaeltin Würzburg

Dr. Claudia Hartmann

  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Steuerrecht
  • Europajuristin
Korrespondenz: Deutsch, Englisch

Dr. Claudia Hartmann berät Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen im Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie im Bank- und Kapitalanlagerecht. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit bilden Unternehmensgründungen und -nachfolgen, komplexe steuerrechtliche Fragestellungen sowie grenzüberschreitende Sachverhalte im Steuer- und Gesellschaftsrecht. Darüber hinaus vertritt sie Unternehmen in komplexen handels-, steuer- und wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten.

Ausbildung und Berufliche Tätigkeit

  • Fachanwältin für Steuerrecht
  • Promotion im Europäischen Gesellschaftsrecht, summa cum laude
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg; beide Staatsexamina mit Prädikat
  • Stipendiatin der Stiftung der Deutschen Wirtschaft
  • Europajuristin (Univ. Würzburg), ausgezeichnet mit dem Alumni-Europa-Preis als Jahrgangsbeste
  • Bankfachwirtin, Frankfurt School of Finance & Management; zuvor Ausbildung zur Bankkauffrau und mehrjährige Tätigkeit im Bankwesen
  • Fachanwaltslehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht absolviert

Veröffentlichungen

  • Annex I - Text of a Council Regulation on the Statute for a European private company as proposed by the European Commission and amended under the French, Czech, Swedish and Hungarian Presidency, erschienen in: Hirte/Teichmann, The European Private Company - Societas Privata Europaea (SPE)
  • Die europäische Privatgesellschaft, Eine Analyse der Rechtsanwendungsvorschriften (Dissertation), Studien zum Gesellschaftsrecht (Hrsg. Prof. Dr. Ulrich Haas, Prof. Dr. Detlef Kleindiek, Prof. Dr. Christoph Teichmann) – Nomos Verlag 2019
Seit 2018 in unserer Kanzlei am Standort Würzburg tätig.

Blogbeiträge

Der automatische Informationsaustausch (AIA): Was Steuerzahler jetzt beachten müssen

Der automatische Informationsaustausch (AIA): Was Steuerzahler jetzt beachten müssen

Auslandskonten im Fokus: Was der automatische Informationsaustausch jetzt für Sie bedeutet Mit dem jüngsten Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 8. Juni 2026 (DOK: COO.7005.100.4.15004141) wird vielen Anlegern erneut vor Augen geführt, was sie bislang oft nicht wussten: Ausländische Banken liefern systematisch Daten an die deutschen Finanzbehörden. Mit der jetzt aktualisierten finalen Staatenaustauschliste 2026 steht fest, mit welchen Staaten Deutschland zum 30. September 2026 Finanzkonteninformationen austauscht – und damit auch, welche Auslandsvermögen für das Finanzamt sichtbar werden.

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