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Rechtsanwalt Fabian Wassermann Cornea Franz Würzburg

Fabian Wassermann

  • Rechtsanwalt
Assistenz: Irene Maier
Korrespondenz: Deutsch, Englisch

Rechtsanwalt Fabian Wassermann berät Sie im gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht. Sein Tätigkeitsfeld umfasst unter anderem Angelegenheiten des Marken-, Urheber-, Domain-, Medien- und Wettbewerbsrechts. Er unterstützt Sie bei der Bewältigung der vielfältigen rechtlichen Herausforderungen eines digitalisierten Marktes. Dies umfasst die rechtliche Gestaltung Ihrer Website sowie die Beratung in Angelegenheiten des Internet-, Datenschutz- und E-Commerce-Rechts. Dabei hilft er Ihnen bei der Ausarbeitung und Überprüfung von AGB, Verträgen und Lizenzen sowie dem Schutz Ihres geistigen Eigentums. Daneben behandelt Herr Wassermann auch Probleme im Bereich des allgemeinen Zivilrechts und vertritt Sie vor allen zuständigen Zivilgerichten.

Ausbildung und Berufliche Tätigkeit

  • Studium der Rechtswissenschaft an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
  • Erstes Staatsexamen mit Prädikat
  • Referendariat in Bayreuth und Würzburg
  • Zweites Staatsexamen mit kleinem Prädikat
Seit 2023 in unserer Wirtschaftskanzlei am Standort Würzburg tätig.

Blogbeiträge

Widerrufsbelehrung Urteil – keine Faxnummer erforderlich

Widerrufsbelehrung Urteil – keine Faxnummer erforderlich

Mit Beschluss vom 22. Juli 2025 (VIII ZR 5/25) hat der Bundesgerichtshof eine praxisrelevante Entscheidung für alle Unternehmer getroffen, die Waren über das Internet verkaufen bzw. im Fernabsatz anbieten. Der BGH stellte klar, dass eine Telefaxnummer in der Widerrufsbelehrung nicht zwingend erforderlich ist, sofern der Unternehmer dem Verbraucher seine Postanschrift und eine funktionierende E-Mail-Adresse mitteilt. Damit folgt der BGH seiner Linie aus einem früheren Beschluss vom Februar 2025 und passt die Anforderungen an moderne Kommunikationsgewohnheiten an.
Persönlichkeitsrecht vs. Meinungsfreiheit: Was Influencer bei kritischen Äußerungen beachten müssen

Persönlichkeitsrecht vs. Meinungsfreiheit: Was Influencer bei kritischen Äußerungen beachten müssen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einer aktuellen Entscheidung (Az. 16 U 65/24) klargestellt: Influencer, die sich öffentlich kritisch über andere Contentcreator äußern, können sich nicht ohne Weiteres auf die Meinungsfreiheit berufen – insbesondere dann nicht, wenn sie falsche Tatsachen verbreiten.
Art. 82 DSGVO: EuGH konkretisiert Auslegung und Anwendung

Art. 82 DSGVO: EuGH konkretisiert Auslegung und Anwendung

EuGH konkretisiert Auslegung und Anwendung von Art. 82 DSGVO: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer Reihe von Urteilen aus den Jahren 2023 und 2024 die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wesentlich präzisiert. Die Entscheidungen schaffen mehr Rechtssicherheit bei der Auslegung dieser zentralen Vorschrift zum Datenschutz und haben weitreichende praktische Bedeutung für betroffene Personen, Unternehmen und Gerichte.
Vom Vermittler zum Wettbewerber: Wann Plattformen als Mitwettbewerber haften

Vom Vermittler zum Wettbewerber: Wann Plattformen als Mitwettbewerber haften

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) (GRUR 2024, 1897 – DFL-Supercup) beleuchtet die wettbewerbsrechtliche Relevanz von Ticketzweitmarktplattformen wie „Viagogo“ im Verhältnis zu Veranstaltern wie der Deutschen Fußball Liga (DFL). Das Urteil zeigt, dass Betreiber solcher Plattformen auch dann in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu Veranstaltern stehen können, wenn sie keine eigenen Tickets verkaufen, sondern lediglich eine Verkaufsplattform betreiben. Für Unternehmen im Veranstaltungs- oder Ticketvertrieb ist dieses Urteil von großer Bedeutung – insbesondere im Hinblick auf den Schutz ihrer Marke, Preisgestaltung und Kundenbindung.
FernUSG bei Coachingvertrag im B2B-Bereich

FernUSG bei Coachingvertrag im B2B-Bereich

Coachingvertrag im B2B-Bereich: Kein Anspruch auf Rückzahlung – OLG Nürnberg bestätigt Nichtanwendbarkeit des FernUSG auf Unternehmer Mit Urteil vom 05.11.2024 (Az. 3 U 82/24) hat das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth aufgehoben und die Klage einer GmbH auf Rückzahlung von 21.420 € aus einem Coachingvertrag abgewiesen. Das Gericht entschied, dass der Vertrag weder wegen Verstoßes gegen das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) nichtig sei, noch eine arglistige Täuschung vorgelegen habe.
Online-Kündigung gesetzeskonform umsetzen

Online-Kündigung gesetzeskonform umsetzen

Im Januar 2025 entschied das Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 80/23) in einem wegweisenden Urteil, dass Unternehmen, die Online-Dienstleistungen anbieten, ihre Kündigungsprozesse auf Webseiten klar, direkt und benutzerfreundlich gestalten müssen. Dieses Urteil stellt eine wichtige Klarstellung für die Auslegung von § 312k Abs. 2 BGB dar, der sogenannte „Kündigungsbuttons“ im E-Commerce verpflichtend macht.
Unterlassungsverträge prüfen

Unterlassungsverträge prüfen

Mit Urteil vom 14. März 2025 (Az. 6 U 116/24) hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass die Kündigung eines vor 2021 abgeschlossenen Unterlassungsvertrags dann gerechtfertigt ist, wenn die Klagebefugnis des Gläubigers – in diesem Fall eines Interessenverbandes– aufgrund fehlender Eintragung in die Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände nach § 8b UWG nicht mehr besteht. Die Klägerin hatte in dem Verfahren die mit dem Verband bestehenden Unterlassungsverträge fristlos gekündigt und bekam nun gerichtlich bestätigt, dass diese Kündigungen wirksam sind.
BGH-Urteil zur Sternebewertung

BGH-Urteil zur Sternebewertung

Am 25. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein richtungsweisendes Urteil für die digitale Werbewelt gefällt (Az. I ZR 74/23): Unternehmen dürfen mit einer durchschnittlichen Sternebewertung werben, ohne dabei die Verteilung der Bewertungen auf die einzelnen Sterneklassen (z. B. wie viele 5-, 4-, 3-Sterne-Bewertungen) offenlegen zu müssen. Damit hat der BGH eine seit Langem umstrittene Frage zur Zulässigkeit von Bewertungswerbung in Online-Shops und Plattformen klargestellt – mit großer Relevanz für den gesamten E-Commerce.

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