Neben Wortmarken und Bildmarken gibt es weitere schutzfähige Formen: 3D-Marken, Farbmarken, Klangmarken, Bewegungsmarken, Positionsmarken und Multimedia-Marken. Diese nicht-traditionellen Markenformen erfordern oft besondere Darstellungsanforderungen (z. B. Tondatei, grafische Darstellung).
Praxisfrage: Kann ich eine Farbe markenrechtlich schützen lassen?
Ja, unter engen Voraussetzungen (z. B. „Magenta“ für die Telekom).