Auch Zeichen, die ursprünglich nicht unterscheidungskräftig sind (z. B. „Milch“ für Milchprodukte), können durch Verkehrsdurchsetzung schutzfähig werden.
Voraussetzung: Ein erheblicher Teil der relevanten Verkehrskreise verbindet das Zeichen eindeutig mit einem bestimmten Unternehmen. Nachweisbar ist dies oft durch Verkehrsbefragungen, Absatz- und Werbezahlen.
Praxisfrage: Kann ich eine beschreibende Marke schützen?
Ja, wenn die Verkehrsgeltung nachweisbar ist.