Der Erschöpfungsgrundsatz im Markenrecht besagt, dass der Markeninhaber die Kontrolle über ein Produkt verliert, sobald es mit seiner Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebracht wurde. Danach dürfen Produkte weiterverkauft werden (z. B. auf Amazon oder eBay). Einschränkungen bestehen jedoch bei Parallelimporten aus Drittstaaten.
Praxisfrage: Kann ich Markenware aus Asien importieren und verkaufen?
Ohne Zustimmung des Markeninhabers: nein.