Kanzleisitz Würzburg: +49 931 35939-0
Kanzleisitz Schweinfurt: +49 9721 2004-0
Kanzleisitz Fulda: +49 661 901644-0
Kanzleisitz Nürnberg: +49 911 530067-0
Kanzleisitz Würzburg: [email protected]
Kanzleisitz Schweinfurt: [email protected]
Kanzleisitz Fulda: [email protected]
Kanzleisitz Nürnberg: [email protected]

Tragen Sie Ihren Suchbegriff bitte in folgendes Feld ein und klicken Sie auf „Suche“:

Cornea Franz Rechtsanwälte

– Alle News im Überblick –

Newsletter

Karriere

Veranstaltungen

CF intern

Transparenzregisteranfragen

Vollmachten

Glossar

Erfahrungen unserer Mandanten

Cornea Franz Rechtsanwälte

Anwälte

Notar

Team
Rechtsgebiete der Kanzlei Cornea Franz
Apothekenrecht
Arbeitsrecht

Arztrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht
Baurecht
Betäubungsmittelrecht
Brasilianisches Recht
Compliance
Domainrecht
Erbrecht
Familienrecht
Forderungsmanagement / Inkasso
Grundstücks- und Immobilienrecht
Gesellschaftsrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
Handelsrecht
Handelsvertreterrecht
IT-Recht
Kaufrecht
Ki Recht

M&A

Markenrecht

Medienrecht

Medizinrecht

Mietrecht

Notar

Portugiesisches Recht

Sanierungsrecht | Insolvenzrecht

Spanisches Recht

Steuerrecht

Steuerstrafrecht

Strafrecht

Unternehmensnachfolge
Urheberrecht

Verkehrsrecht

Wettbewerbsrecht
Wirtschaftsrecht

Zwangsvollstreckung

Gesellschaftsrecht Würzburg Fulda Schweinfurt
Kontaktformular

Geschäftszeiten

Vollmachten

Standorte

Würzburg
Fulda
Schweinfurt
Lohr am Main

Nürnberg

Dr. Benjamnin Zapf

Dr. Benjamin Zapf

  • Rechtsanwalt
  • Steuerberater
Assistenz: Sonja Binde
Korrespondenz: Deutsch, Englisch

Seit Juli 2020 berät Dr. Benjamin Zapf am Standort Würzburg Unternehmerpersönlichkeiten und Privatpersonen zu allen rechtlichen und steuerlichen Aspekten der Nachfolgeplanung. Vor seinem Einstieg bei Cornea Franz war Dr. Zapf mehrere Jahre bei einer für Nachfolgethemen führenden deutschen Großkanzlei an den Standorten Frankfurt a.M. und München tätig. Durch seine zusätzliche Qualifikation als Steuerberater und die Absolvierung der theoretischen Ausbildung zum Fachanwalt für Erbrecht behält er alle Details der Nachfolgeplanung bei der Beratung im Blick und berät auch zur Errichtung und Ausgestaltung von Stiftungen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der gesellschaftsrechtlichen Beratung. Dr. Zapf publiziert regelmäßig in einschlägigen Fachzeitschriften.

Ausbildung und Berufliche Tätigkeit
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und der Universität Aarhus; gefördert durch die Studienstiftung des deutschen Volkes
  • Europäisches Begleitstudium mit Abschluss Europajurist (Univ. Würzburg) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
  • Erstes Juristisches Staatsexamen mit Prädikatsexamen
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. Dr. Amend-Traut, Würzburg
  • Promotion im Europäischen Privatrecht
  • Referendariat in Würzburg
  • Ausbildung zum Wirtschaftsmediator
  • Zweites Juristisches Staatsexamen mit Prädikatsexamen
  • Rechtsanwalt bei der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg Partnerschaft mbB in Frankfurt und München
  • seit Mai 2019 Steuerberater
  • Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch
Mitgliedschaften
  • Juristen Alumni Würzburg e.V.
  • AFARA e.V
Veröffentlichungen
  • Steuerbefreiung für Familienheim im Falle der Renovierung, Anm. zu BFH v. 25.07.2019 – II R 37/16 (Kahlenberg/Weiss, NWB Steuerrecht Aktuell 02/2019)
  • Keine Begünstigung des Betriebsvermögens bei mittelbarer Schenkung, Anm. zu BFH v. 08.05.2019 – II R 18/16 (Kahlenberg/Weiss, NWB Steuerrecht Aktuell 02/2018)
  • Auslegung des § 1374 Abs. 2 BGB im Rahmen von § 5 Abs. 1 Satz 1 ErbStG, Anm. zu FG München v. 17.10.2018 – 4 K 1948/17 (Kahlenberg/Weiss, NWB Steuerrecht Aktuell 01/2019)
  • Keine Schenkungsteuer bei gemeinsamer Luxus-Kreuzfahrt, Anm. zu FG Hamburg v. 12.6.2018 – 3 K 77/17 (Kahlenberg/Weiss, NWB Steuerrecht Aktuell 01/2019)
  • Ein sicherer Hafen in unruhigen Zeiten – neuseeländische Investorenvisa für HNWIs, IStR 2018, 408
  • La dolce vita fiscale – Italienische Pauschalbesteuerung für zuziehende HNWIs, IStR 2017, 961 (mit Dr. Christian von Oertzen)
  • Sponsoring von gemeinnützigen Stiftungen und Organisationen – aktuelle Entwicklungen bei Geber und Bedachten, StB 2016, 296 (mit Dr. Christian von Oertzen)
  • Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie 2014/17/EU – Am Ziel einer langen Reise?, ZEuP 2016, 656
  • Verbraucherschutz beim Abschluss von Hypothekarkreditverträgen – unter besonderer Berücksichtigung des Richtlinienvorschlags der Europäischen Kommission für Wohnimmobilienkreditverträge vom 31.03.2011 (Dissertation), Würzburger Rechtswissenschaftliche Schriften (herausgegeben von der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg) – Ergon Verlag 2014
Seit 2020 in unserer Wirtschaftskanzlei am Standort Würzburg tätig.

Blogbeiträge

Steuerfalle bei Familienstiftungen: BFH stellt auf entferntesten Begünstigten ab

Steuerfalle bei Familienstiftungen: BFH stellt auf entferntesten Begünstigten ab

Steuerfalle bei Familienstiftungen: BFH stellt auf entferntesten Begünstigten ab - Am 28. Februar 2024 hat der Bundesfinanzhof (BFH) ein wichtiges Urteil gefällt (Az. II R 25/21), das für Personen relevant ist, die über die Gründung einer Familienstiftung nachdenken. Im Kern geht es um die Frage, welche Steuervergünstigungen gelten, wenn Vermögen in eine Familienstiftung übertragen wird?
Europäisches Nachlasszeugnis: Kann es das Erbverfahren vereinfachen?

Europäisches Nachlasszeugnis: Kann es das Erbverfahren vereinfachen?

Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ), das durch die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 eingeführt wurde, soll die Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle innerhalb der Europäischen Union erleichtern. Dieses Dokument soll die Notwendigkeit mehrerer Verfahren und Übersetzungen überflüssig machen und Erben sowie Testamentsvollstreckern eine effizientere Nachlassverwal-tung ermöglichen. Doch inwieweit vereinfacht das ENZ tatsächlich das Erb-verfahren? Nachfolgend analysieren wir seine Bedeutung und Auswirkungen in Deutschland und Portugal.
Schenkungssteuer bei zinsgünstigen Darlehen – bei privater Kreditvergabe ist Vorsicht geboten!

Schenkungssteuer bei zinsgünstigen Darlehen – bei privater Kreditvergabe ist Vorsicht geboten!

Ein zinsgünstiges Darlehen an ein Familienmitglied oder einen engen Freund kann diesem eine wertvolle finanzielle Unterstützung sein. Doch was passiert, wenn das Finanzamt hiervon erfährt? Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zeigt, dass zinsgünstige Darlehen unter bestimmten Umständen zu steuerpflichtigen Schenkungen führen können.
Enterbung wegen Eheschließung – Ist das sittenwidrig?

Enterbung wegen Eheschließung – Ist das sittenwidrig?

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am 23. September 2024 (Az. 33 Wx 325/23 e) eine bedeutsame Entscheidung zu der Frage der Sittenwidrigkeit einer Enterbung gefällt. Die Enterbung erfolgte für den Fall, dass der testamentarisch berufene Erbe eine bestimmte – vom Erblasser nicht gewünschte – Person heiratet. Die Vorinstanz – das Amtsgericht Rosenheim – hatte die Enterbung für sittenwidrig erklärt. Das OLG München kam zu einem anderen Ergebnis. Es sah die Enterbung nicht als sittenwidrig an, da sie der Absicherung des Lebenswerks des Erblassers diente.
Erbschaftssteuer für Enkel – Freibetrag

Erbschaftssteuer für Enkel – Freibetrag

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil (Az. II R 13/22) eine wichtige Entscheidung zur Erbschaftsteuer getroffen. Im Zentrum des Falls stand die Frage, ob ein Enkel den höheren Freibetrag von 400.000 € erhalten kann, wenn sein Elternteil vor dem Erbfall auf sein eigenes Erbrecht verzichtet hat. Das Finanzamt hatte dies verneint und nur einen Freibetrag von 200.000 € gewährt. Bis zur nun getroffenen Entscheidung des BFH war diese Frage höchstrichterlich nicht geklärt. Der Kläger zog daher vor Gericht – jedoch ohne Erfolg.
Erhebliche Nachteile bei der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer drohen!

Erhebliche Nachteile bei der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer drohen!

Das derzeit in der parlamentarischen Diskussion befindliche Jahressteuergesetz 2022 sieht diverse Änderungen des Bewertungsgesetzes vor. Die geplanten Änderungen können bei der Übertragung von Immobilien per Schenkung oder Erbfall zu signifikanten steuerlichen Mehrbelastungen führen. In unserem aktuellen Newsletter fassen wir die zentralen Aspekte der geplanten Änderungen zusammen und werfen einen ersten Blick auf die zu erwartenden steuerlichen Auswirkungen.
Asset Protection – Vermögensschutz

Asset Protection – Vermögensschutz

Wir möchten Ihnen hier einige Instrumente der Asset Protection vorstellen. Bei rechtzeitiger und sorgfältiger Planung stehen bewährte Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung, um das Familienvermögen auch bei Eintritt eines größeren Haftungsfalls effektiv vor einem Gläubigerzugriff zu schützen und in seinem Bestand zu bewahren.
Die Regelungen zum Transparenzregister werden erneut verschärft

Die Regelungen zum Transparenzregister werden erneut verschärft

Das Transparenzregister wurde mit Wirkung zum 01.10.2017 aufgrund der 4. EU-Geldwäscherichtline in Deutschland eingerichtet. Mit diesem Newsletter informieren wir Sie über die erneuten Verschärfungen, welche zum 01.08.2021 in Kraft treten.

Nachricht an Dr. Benjamin Zapf senden:


    Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.*.