Zum Schutz besonders gefährdeter Personen kann in bestimmten Fällen auch eine elektronische Aufenthaltsüberwachung eingesetzt werden, umgangssprachlich häufig als „elektronische Fußfessel“ bezeichnet. Diese Maßnahme dient dazu, die Einhaltung von gerichtlichen Annäherungs- oder Kontaktverboten technisch zu überwachen.
Dabei wird um die gefährdete Person eine sogenannte Schutzzone festgelegt. Nähert sich der Gefährder dieser Zone oder betritt sie, kann automatisch ein Alarm ausgelöst werden. Diese Maßnahme wird vor allem in schweren Fällen häuslicher Gewalt eingesetzt, um den Schutz der betroffenen Person effektiver zu gewährleisten.




