Eine wichtige Maßnahme ist die Gewaltschutzanordnung. Dabei handelt es sich um eine gerichtliche Verfügung, die dem Täter bestimmte Handlungen untersagt. Dazu gehören insbesondere Annäherungsverbote, Kontaktverbote oder das Verbot, die Wohnung der betroffenen Person zu betreten.
In dringenden Fällen kann eine solche Anordnung auch im Eilverfahren als einstweilige Anordnung erlassen werden, um sofortigen Schutz zu gewährleisten. Verstöße gegen eine gerichtliche Gewaltschutzanordnung sind strafbar und können polizeiliche Maßnahmen nach sich ziehen.




