Rechtsanwalt bei Steuerhinterziehung
Professionelle bundesweite steuerstrafrechtliche Beratung durch Rechtsanwalt Uwe Franz.
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Steuerhinterziehung:
Kompetente Verteidigung vom Fachanwalt für Steuerrecht
„Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt“
– eine Aussage des Bundesgerichtshofs (1. Strafsenat, der allein zuständig ist für Revisionen in Steuer- und Zollstraften), welche seit Jahren bereits Gültigkeit hat. In Zeiten von Geldwäschenormen und Transparenzvorschriften hat auch die Finanzverwaltung Ihre „Gangart“ in der Kontrolle der Besteuerung deutlich verschärft. Bereits kleinere Fehler können zunächst zur strafrechtlichen Überprüfung der Erklärungen des Steuerpflichtigen führen. Diese ermöglicht deutlich weitgehendere Eingriffe in die Privatsphäre des Betroffenen und oft ergeben sich durch die intensive Prüfung auch strafrechtliche Konsequenzen.
Unsere auch auf Steuerstrafrecht spezialisierte Kanzlei berät Sie in allen Bereichen, die zu Ihrer Absicherung in steuerlicher und steuerstrafrechtlicher Hinsicht zu beachten sind. Diese Phasen des Verfahrens beginnen in der sorgfältigen Etablierung einer betrieblichen Tax-Compliance und Überwachung zur Absicherung der Organisation, über die steuerliche Gestaltung wie auch die Begleitung von Betriebsprüfungen und sonstigen Prüfungen um Entdeckungsrisiken zu analysieren und strafrechtlichen Konsequenzen vorzubeugen. Wichtige Instrumente hierzu sind die steuerlichen Nacherklärungen und Selbstanzeigen. Aber auch für Ihre Verteidigung vor den Ermittlungsbehörden und vor Gericht stehen Ihnen unsere Experten zur Verfügung. Wir prüfen in jeder Lage des Verfahrens mögliche Vorwürfe auf deren Substanz, weisen auf zu sichernde entlastende Beweise hin und entwickeln mit Ihnen und Ihrem steuerlichen Beratern individuelle Verteidigungsstrategien.
Ihr Fachanwalt für Steuerrecht Uwe K. Franz
Der Vorwurf der Steuerhinterziehung kann weitreichende Folgen haben – sowohl strafrechtlich als auch wirtschaftlich. Nicht zu vernachlässigen sind auch Folgen anderer Art wie für Beamte, Politiker, Jagdscheininhaber und Gewerbetreibende hinsichtlich deren Zuverlässigkeit und Eignung. Oft werden die Nebenfolgen nicht ausreichend beachtet und das böse Erwachen folgt. Ob es dabei um nicht deklarierte Einnahmen, fehlerhafte Angaben in der Steuererklärung oder unvollständige Buchführung geht: Schon kleinere Unachtsamkeiten können größere Ermittlungen der Finanzverwaltung und anderer Behörden (Zollämter, etc.) nach sich ziehen. Unsere Fachanwälte für Steuerrecht bieten Ihnen fundierte rechtliche Unterstützung und eine individuelle Verteidigungsstrategie –
diskret, effektiv und zielorientiert.
Vor allem aber auch, um Ihnen mit einer vorbeugenden Beratung Ärger und Sorgen im Vorfeld zu ersparen. Denn staatliche Maßnahmen sind oft gravierend und schmerzhaft und haben in vieler Hinsicht weitreichende Folgen.
Hilfe bei Steuerhinterziehung
Wir vertreten Privatpersonen und Unternehmer sowie Gesellschafter und Geschäftsführer aber auch deren Berater, insbesondere Steuerberater, die mit dem Verdacht der Steuerhinterziehung oder anderen Steuervergehen (wie auch Sozialabgaben oder Zöllen, etc.) konfrontiert sind.
In einem frühen Verfahrensstadium – etwa bei einer Durchsuchung oder der ersten Kontaktaufnahme durch die Ermittlungsbehörden – ist es entscheidend, keine unüberlegten Aussagen zu treffen. Unsere erfahrenen Kolleginnen und Kollegen stehen Ihnen von Anfang an zur Seite, prüfen die Vorwürfe auf ihre rechtliche Tragweite und übernehmen die Kommunikation mit den Behörden. Wir schützen Sie und Ihre Privatsphäre.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Beratung zur wirksamen Selbstanzeige. Diese ist mitnichten einfach und birgt zahlreiche Risiken, die für den unbedarften Steuerpflichtigen und sogar den mit diesem Thema wenig beschäftigten Steuerberater schnell überfordern. Die steuerliche Nacherklärung ist nicht stets eine Selbstanzeige. Die Vorprüfung ist unerlässlich und kann vor allem in der Art und Weise der Beratung maßgebliche Konsequenzen haben. Vor allem auch kann es sehr teuer werden! Das muss aber nicht stets so sein und hängt oft von Details ab. Nacherklärungen erfordern eine erhebliche juristische Präzision und steuerliche Sorgfalt, da man oft nur die eine Möglichkeit der vollständigen Erklärung hat.
Vertrauen Sie auf unsere Begleitung – Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess – wir arbeiten eng mit Steuerberatern zusammen.
Vertrauen Sie bei Steuerhinterziehung auf unsere langjährige Erfahrung im Steuerstrafrecht.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine diskrete Erstberatung.
Ihre Rechtsanwälte für Steuerstrafrecht | Fachanwälte für Steuerrecht
René C. Cornea
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Partner
Uwe K. Franz
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Steuerrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Abogado Inscrito (Málaga) N° 9524
- Partner
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Marie Herrmann
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Felix Lang
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Klaus Ratz
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- Fachanwalt für Steuerrecht
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Jakob Schum
- Rechtsanwalt
Dr. Alexander Weigand
- Rechtsanwalt
Dr. Stephan Wübbelsmann, LL.M. Tax
- Rechtsanwalt und Notar
- Fachanwalt für Steuerrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Partner
Dr. Benjamin Zapf
- Rechtsanwalt
- Steuerberater
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie jederzeit bei Steuerhinterziehung und Selbstanzeigen
– persönlich, telefonisch oder per Videocall, und das bundesweit.
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