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Christoph Graeber Rechtsanwalt

Christoph S. Graeber

  • Rechtsanwalt
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Christoph Graeber berät Unternehmen in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheber- und Wettbewerbsrechts, des Datenschutzes sowie des Vertriebs. Er verfügt über langjährige Erfahrungen in der Verhandlung und Abwicklung von nationalen und internationalen IT- und E-Commerce-Projekten sowie von Lizenz-, Forschungs- und Entwicklungsverträgen.

Er berät und vertritt nationale und internationale Mandanten – vom Start-up bis zu internationalen Konzernen sektorübergreifend -, wenn es um Marken- und andere Kennzeichenrechte, Designs, Urheberrecht, sowie Lauterbarkeitsrecht (UWG) geht. Das Tätigkeitsspektrum erstreckt sich von der strategischen Beratung im Vorwege der Schutzrechtserlangung über die Registrierung von Marken und Designs, deren Lizensierung und Verwertung, bis hin zur Überwachung und Durchsetzung dieser Rechte. Seine Expertise umfasst darüber hinaus die Beratung zur rechtssicheren Handhabung und Nutzung von personenbezogenen Daten bei neuen Nutzungskonzepten.

Als Prozessanwalt vertritt Christoph Graeber Mandanten vor allen zuständigen Zivilgerichten, dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem EUIPO, Bundespatentgericht sowie vor dem europäischen Gericht erster Instanz und dem EuGH.

Ausbildung und Berufliche Tätigkeit

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
  • Erstes und Zweites Juristisches Staatsexamen in Würzburg
  • Wirtschaftsabteilung (gewerblicher Rechtsschutz) der Deutschen Botschaft in Peking, China
  • Zentralabteilung für Gewerblichen Rechtsschutz der Bosch Rexroth AG, Lohr a. Main
  • Dozent für Markenrecht und gewerblichen Rechtsschutz sowie Internetrecht
  • Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
  • Fachanwalt für IT-Recht
  • Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch

Mitgliedschaften

  • Juristen Alumni Würzburg e.V.
  • Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)

Blogbeiträge

IDO-Abmahnung: Kündigung der Unterlassungserklärung jetzt möglich!

IDO-Abmahnung: Kündigung der Unterlassungserklärung jetzt möglich!

Im digitalen Alltag werden Online-Nutzerkonten, etwa für App-Stores, Streaming-Dienste oder Spieleplattformen, häufig auch von Kindern oder Familienangehörigen mitgenutzt. Viele Eltern verlassen sich darauf, dass die Anbieter bei kostenpflichtigen Digitalgeschäften ausreichende Schutzmechanismen vor Missbrauch durch Minderjährige bieten. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 24.09.2025 (Az.: 2 O 64/23) stellt nun klar: Wer als Inhaber eines Nutzerkontos Dritten – insbesondere seinen Kindern – den Zugang und die Zahlungsdaten überlässt, muss im Zweifel für dort getätigte (auch unerlaubte) Käufe haften. Welche Hintergründe, Voraussetzungen und rechtlichen Pflichten sich daraus ergeben, erläutern wir in diesem Beitrag.
Anscheinsvollmacht bei Online-Konten: Neue Haftungsrisiken für Eltern und Nutzer

Anscheinsvollmacht bei Online-Konten: Neue Haftungsrisiken für Eltern und Nutzer

Im digitalen Alltag werden Online-Nutzerkonten, etwa für App-Stores, Streaming-Dienste oder Spieleplattformen, häufig auch von Kindern oder Familienangehörigen mitgenutzt. Viele Eltern verlassen sich darauf, dass die Anbieter bei kostenpflichtigen Digitalgeschäften ausreichende Schutzmechanismen vor Missbrauch durch Minderjährige bieten. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 24.09.2025 (Az.: 2 O 64/23) stellt nun klar: Wer als Inhaber eines Nutzerkontos Dritten – insbesondere seinen Kindern – den Zugang und die Zahlungsdaten überlässt, muss im Zweifel für dort getätigte (auch unerlaubte) Käufe haften. Welche Hintergründe, Voraussetzungen und rechtlichen Pflichten sich daraus ergeben, erläutern wir in diesem Beitrag.
Online-Coaching und Fernunterricht: Neues BGH Urteil – Was Anbieter jetzt beachten müssen

Online-Coaching und Fernunterricht: Neues BGH Urteil – Was Anbieter jetzt beachten müssen

Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 2. Oktober 2025 (Az. III ZR 109/24) hat für einen Paukenschlag in der deutschen Coaching- und Weiterbildungsbranche gesorgt. Im Fokus steht die Einordnung vieler Online-Coaching-Programme als „Fernunterricht“ im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG). Für Anbieter ergeben sich daraus erhebliche rechtliche Pflichten: Wer seine Kurse oder Programme online anbietet und dabei Wissen oder Fähigkeiten vermittelt, muss künftig besonders sorgfältig auf die gesetzlichen Voraussetzungen und eine behördliche Zulassung achten. Andernfalls droht nicht nur die Nichtigkeit des Vertrags, sondern auch die Pflicht zur Rückzahlung bereits eingenommener Gebühren.
Rechtssicherer Content auf Social Media – Urheberrecht beachten

Rechtssicherer Content auf Social Media – Urheberrecht beachten

Wer Content auf Instagram, TikTok oder Facebook teilt, weiß: Mit einem Klick ist ein Foto, ein Reel oder ein Video online. Doch genau dieses schnelle Posten kann rechtliche Folgen haben. Schon ein einfaches Bilder posten im eigenen Feed führt immer wieder zu teuren Abmahnungen auf Social Media und das nicht nur bei Influencern, sondern auch bei Privatnutzern.
Markenrecherche – Grundlage für sicheren Markenschutz

Markenrecherche – Grundlage für sicheren Markenschutz

Nachweise für die Benutzung Ihrer Marke – Handeln Sie jetzt, um den Markenschutz zu sichern! Als Inhaber einer eingetragenen Marke genießen Sie umfassenden Schutz für Ihre Produkte und Dienstleistungen. Damit Sie diesen Schutz jedoch nicht verlieren, ist es entscheidend, die Benutzung Ihrer Marke fortlaufend zu dokumentieren und entsprechende Nachweise jederzeit griffbereit zu haben.
Urheberrecht bei Social Media Postings

Urheberrecht bei Social Media Postings

Urlaubszeit vorbei: Warum Social-Media-Postings schnell zum Urheberrechtsproblem werden können. Die Ferienzeit ist vorbei – viele Feeds sind voll mit Urlaubsfotos, Reels und Partyvideos. Genau hier passieren nach den Sommerferien besonders häufig Abmahnungen Social Media. Für Unternehmen, Influencer und Privatpersonen gilt: Inhalte nur rechtssicher posten. Finden Sie hier ausführliche Praxisbeispiele zum Thema.
Cannabis-Reform: Kritik am geplanten Gesetz zur Versorgung mit Medizinalcannabis

Cannabis-Reform: Kritik am geplanten Gesetz zur Versorgung mit Medizinalcannabis

Scheitert die Cannabis-Reform? Nur 18 Monate nach Inkrafttreten des Medizinalcannabis-Gesetzes plant das Bundesgesundheitsministerium eine Reform – mit einschneidenden Änderungen: Verbot von telemedizinischen Verschreibungen, Versandstopp für Apotheken und strengere Vorgaben für Folgerezepte. Ein interessanter Artikel von unseren Anwälten Dr. Rupert Weinzierl, Fachanwalt für Medizinrecht & gewerblichen Rechtsschutz und Christoph Graeber, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz & IT-Recht in der FAZ.
Marke schützen

Marke schützen

Nachweise für die Benutzung Ihrer Marke – Handeln Sie jetzt, um den Markenschutz zu sichern! Als Inhaber einer eingetragenen Marke genießen Sie umfassenden Schutz für Ihre Produkte und Dienstleistungen. Damit Sie diesen Schutz jedoch nicht verlieren, ist es entscheidend, die Benutzung Ihrer Marke fortlaufend zu dokumentieren und entsprechende Nachweise jederzeit griffbereit zu haben.
Hohe Anforderungen an Cookie-Banner

Hohe Anforderungen an Cookie-Banner

Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Urteil vom 19. März 2025 wichtige Maßstäbe für die Gestaltung datenschutzkonformer Cookie-Banner festgelegt. Das Gericht bestätigte die Anordnung des Landesdatenschutzbeauftragten, mit welcher dieser die Klägerin, ein Verlagshaus, angewiesen hatte, auf ihrer Website wirksame Einwilligungen für die Nutzung von Cookies einzuholen bzw. umzusetzen. Die von ihr eingesetzte Einwilligungslösung auf der Website des Verlags ist unzulässig.
Versandapotheke – Gutscheine bei E-Rezepten unzulässig

Versandapotheke – Gutscheine bei E-Rezepten unzulässig

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 15. Mai 2025 entschieden, dass die Auslobung von 10-Euro-Gutscheinen durch Versandapotheken beim Einlösen von E-Rezepten unzulässig ist. Diese Entscheidung stärkt das Heilmittelwerbegesetz und schützt sowohl Verbraucher als auch stationäre Apotheken vor unlauteren Wettbewerbspraktiken.
Meta darf öffentlich sichtbare Nutzerdaten für KI nutzen

Meta darf öffentlich sichtbare Nutzerdaten für KI nutzen

Meta darf öffentlich sichtbare Nutzerdaten für KI nutzen – Was das OLG Köln entschieden hat und was Nutzer jetzt beachten müssen (OLG Köln, Urteil vom 23.05.2025 – 15 UKl 2/25) Meta darf – vorerst – wie geplant personenbezogene Daten aus öffentlichen Profilen auf Facebook und Instagram für das Training seiner Künstlichen Intelligenz verwenden. Das hat das Oberlandesgericht Köln am 23. Mai 2025 entschieden. Die Kritik der Verbraucherzentrale NRW wurde abgewiesen. Doch was bedeutet das für uns als Nutzer? Und haben wir noch Einfluss auf die Nutzung unserer Daten?
Lunch and Law Arbeitsrecht – Digitaler Arbeitsvertrag

Lunch and Law Arbeitsrecht – Digitaler Arbeitsvertrag

26.03.25 - Wir laden Sie herzlich zum Seminar zum Thema "Arbeitsrecht - Was ist bei einem digitalen Arbeitsvertrag zu beachten" ein.
BGH: Kein Urheberrechtsschutz für Birkenstock-Sandalen

BGH: Kein Urheberrechtsschutz für Birkenstock-Sandalen

Am 20. Februar 2025 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) in den Verfahren I ZR 16/24, I ZR 17/24 und I ZR 18/24 eine wegweisende Entscheidung zum Urheberrechtsschutz von Birkenstock-Sandalen. Das Gericht verneinte den urheberrechtlichen Schutz dieser Sandalenmodelle und lehnte damit die Klagen der Birkenstock-Gruppe ab.
NIS 2-Umsetzungsgesetz: Konkrete Anforderungen und Umsetzungsfristen für Unternehmen

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Die Europäische Union hat mit der NIS II-Richtlinie einen bedeutenden Schritt unternommen, um die Cybersicherheit innerhalb der Mitgliedstaaten zu stärken. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten die Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. Deutschland hat diese Frist jedoch nicht eingehalten, sodass die Umsetzung nun voraussichtlich bis März 2025 erfolgen soll. Lesen Sie hier, welche Unternehmen und Branchen besonders betroffen sind.
OLG München: Weiterleitung geschäftlicher E-Mails an private Accounts verstößt gegen die DSGVO

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OLG München: Weiterleitung geschäftlicher E-Mails an private Accounts verstößt gegen die DSGVO – Außerordentliche Kündigung möglich. Lesen Sie hier den Beitrag von RA Christoph Graeber.

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