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Titelschutz

Titelschutz ist der Schutz von Werktiteln wie Buch-, Zeitschriften-, Film-, App- oder Podcastnamen nach §§ 5 Abs. 3, 15 MarkenG. Er entsteht ohne Eintragung mit der Benutzung des Titels. Eine Titelschutzanzeige kann den Schutz auf den Zeitpunkt der Ankündigung vorverlagern, wenn das Werk in angemessener Frist erscheint.

Was ist ein Werktitel?

Werktitel sind Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Filmen, Ton- und Bühnenwerken und vergleichbaren Werken (§ 5 Abs. 3 MarkenG). Die Rechtsprechung erkennt Titelschutz auch für Software, Apps, Computerspiele, Websites, Podcasts und Veranstaltungsreihen an. Geschützt ist die Bezeichnung des Werks, nicht das Werk selbst oder Waren.

Wie entsteht Titelschutz?

Titelschutz entsteht ohne Eintragung mit der Benutzung des Titels, regelmäßig mit dem Erscheinen des Werks. Der Titel braucht eine gewisse Unterscheidungskraft; bei Zeitungen und Zeitschriften genügen schon schwach unterscheidende Titel. Rein beschreibende Bezeichnungen sind dagegen oft nicht schutzfähig. Der Schutz endet, wenn die Benutzung dauerhaft aufgegeben wird.

Die Titelschutzanzeige

Wer einen Titel schon vor dem Erscheinen sichern will, kann ihn in einem branchenüblichen Titelschutzanzeiger öffentlich ankündigen. Die Anzeige verlagert den Zeitrang auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung vor. Voraussetzung ist, dass das Werk innerhalb einer angemessenen Frist tatsächlich erscheint; in der Praxis werden meist etwa sechs Monate angenommen, je nach Werkart auch mehr.

Titelschutz oder Marke?

Kriterium Titelschutz Marke
Entstehung Durch Benutzung oder Titelschutzanzeige Durch Eintragung
Gegenstand Bezeichnung eines Werks Herkunftshinweis für Waren und Dienstleistungen
Schutzumfang Gegen verwechselbare Werktitel Gegen verwechselbare Zeichen für ähnliche Waren und Dienstleistungen
Merchandising Nicht erfasst Durch Anmeldung in passenden Klassen erfassbar

Für erfolgreiche Formate empfiehlt sich deshalb meist die Kombination aus Titelschutz und Marke.

Kollisionen und Abmahnungen

Ältere Werktitel und Marken können einem neuen Titel entgegenstehen, wenn Verwechslungsgefahr besteht (§ 15 MarkenG). Vor dem Start eines Buches, Podcasts oder einer App sollte deshalb eine Titel- und Markenrecherche erfolgen.

Häufige Fragen

Wie schütze ich einen App- oder Podcast-Namen?

Durch Benutzung entsteht Titelschutz, vorab lässt er sich über eine Titelschutzanzeige sichern. Für umfassenden Schutz, auch für Merchandising, sollte zusätzlich eine Marke angemeldet werden.

Brauche ich neben dem Titelschutz eine Marke?

Oft ja. Titelschutz schützt nur den Werktitel gegen verwechselbare Werke; Waren, Lizenzen und Merchandising deckt erst eine Marke ab.

Was kostet eine Titelschutzanzeige?

Die Kosten liegen je nach Anzeiger und Zahl der Titel meist im zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Eurobereich. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für Recherche und Beratung.

Neues Buch, neue App, neuer Podcast? Wir sichern den Titel und prüfen Kollisionen vor dem Launch.

Markenrecht, Marke, Schutzrechte, Domainrecht

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