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Rupert Weinzierl Rechtsanwalt Nürnberg

Dr. Rupert Weinzierl

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Medizinrecht
  • Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Partner
Assistenz: Gülden Özden
Korrespondenz: Deutsch, Englisch

Als Fachanwalt für Medizinrecht, gewerblichen Rechtsschutz sowie Handels- und Gesellschaftsrecht deckt Rechtsanwalt Dr. Weinzierl die maßgeblichen Bereiche im Wirtschaftsrecht für Private und der Industrie in einer Person ab, insbesondere im Bereich des unlauteren Wettbewerbs (z.B. UWG, HWG), des Medizin- und Pharmarechts als auch des (Vertrags) Arztrecht /Krankenhaus- und Apothekenrechts. Als Autor in einem der führenden Kommentare im Betäubungsmittelrecht verfügt er über fundierte Expertise im Bereich der Verschreibung und Vermarktung entsprechender Gesundungsmittel.

Herr Dr. Rupert Weinzierl berät nationale sowie internationale Industrieunternehmen bei komplexen Fragen des Wirtschaftsrechts, z.B. des gewerblichen Rechtsschutzes, des Marken– und Wettbewerbsrechts sowie des Handels- und Vertriebsrechts. Durch seine langjährige Erfahrung in der Industrie sind ihm abteilungsübergreifende Strukturen bekannt. Als externer Mittelsmann trägt er vollumfassend zur Findung von internen Strategien bei und empfiehlt Handlungswege unter Beachtung der wirtschaftlichen Ziele bei gebotener Abwägung des Für und Wider im Rahmen des Risikomanagements.

Das Vermitteln neuer rechtlicher und wirtschaftlicher Denkansätze und die Möglichkeiten der rechtsicheren Umsetzung tragen zum wirtschaftlichen Erfolg seiner Mandanten bei.

Er berät und vertritt sektorübergreifend bei der Anmeldung sowie der Durchsetzung und Verteidigung von Schutzrechten (IP-Rechte), insbesondere von Marken-, Kennzeichen- und Lauterkeitsrechten (UWG, HWG).

Sein Tätigkeitsspektrum erstreckt sich von der Beratung im Vorfeld der Unternehmenstätigkeit bis zum (rechtlichen) Abschluss des Projektes. Die eilige Rechtsdurchsetzung im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes (z.B. Abmahnung, einstweilige Verfügung) gehören seit jeher dazu.

Als Prozessanwalt vertritt Dr. Weinzierl vor allen deutschen Gerichten, dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem EUIPO, der WIPO sowie vor europäischen Gerichten.

Ausbildung und Berufliche Tätigkeit

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU)
  • Erstes und Zweites Juristisches Staatsexamen in Nürnberg und München
  • Rechtsanwalt seit 2004
  • Promotion zum Dr. jur. an der FAU zu einem Thema im Verfassungs- und Europarecht (2006)
  • Justiziar/Leiter Recht/Prokurist in internationalen Unternehmen (14 Jahre)
  • Dozent und Inhouse-Schulungen im Vertriebs-, Markenrecht und dem Recht des unlauteren Wettbewerbs (UWG, HWG)
  • regelmäßige Beratungs- und Vortragstätigkeit in internationalen Industrieunternehmen, insb. im Gesundheitsbereich
  • Seminare für Mitarbeiter in Unternehmen zum Vertrags- und Lauterkeitsrecht
  • Betreuung und Beratung von Rechtsabteilungen bei komplexen Fragestellungen im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich, insb. im gewerblichen Rechtsschutz (z.B. Abwehr und Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen)
  • Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch
 

Veröffentlichungen

Fachbücher/Kommentare:
  • Weinzierl, Rupert (Mitautor): Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV). In: Bohnen, Wolfgang; Schmidt, Detlev (Hrsg.): BtMG Betäubungsmittelgesetz, 1. Auflage, C.H. Beck Verlag, München, 2020

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Einschlägigen Medienberichten ist zu entnehmen, dass das Landgericht Hamburg gegen eine Internetplattform aus Hamburg sowie gegen den Unternehmensinhaber Dr. Can Ansay eine einstweilige Verfügung erlassen hat, um die Bewerbung von telemedizinischen Behandlungen im Rahmen von ärztlichen Verschreibungen für medizinisches Cannabis sofort zu untersagen. Lesen Sie hier den gesamten Artikel
Vorteile der Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) gegenüber einer Gemeinschaftspraxis

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Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind - wie die Gemeinschaftspraxis auch - Modelle der Zusammenarbeit von Ärzten. Bei einem MVZ können Ärzte als angestellte Ärzte oder Vertragsärzte tätig sein und nehmen an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Lesen Sie hier den Blogbeitrag unseres Fachanwalt für Medizinrecht, Dr. Rupert Weinzierl.

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