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Ihre Kanzlei für Spanisches Recht

Ihr Anwalt für Spanisches Recht

Spanisches Recht –
Ihre Experten für Rechtsfragen in Spanien

Suchen Sie einen Abogado, der Sie sicher und kompetent durch das spanische Rechtssystem navigiert und Ihnen rechtlichen Fragen zur Seite steht? Uwe K. Franz, in Málaga zugelassener Anwalt (Abogado inscrito N° 9524 en Málaga), verbindet fundierte Expertise im spanischen Recht mit der Präzision, Verlässlichkeit und Sorgfalt einer deutschen Kanzlei. Ob Unternehmensgründungen in Spanien, Immobilieninvestitionen, Erbschaftsangelegenheiten, Vertragsgestaltung oder komplexe Rechtsstreitigkeiten, Herr Franz begleitet Sie Schritt für Schritt und sorgt dafür, dass Ihre Entscheidungen stets auf einem sicheren juristischen Fundament stehen.

Wir wissen, dass grenzüberschreitende Rechtsfragen oft Unsicherheiten mit sich bringen. Daher legt Herr Franz besonderen Wert auf eine individuelle, persönliche Beratung, die Ihre Situation genau erfasst und maßgeschneiderte Lösungen bietet. Mit seiner langjährigen Erfahrung in Spanien und der intensiven Zusammenarbeit mit deutschen Mandaten kennt er nicht nur die Besonderheiten des spanischen Rechtssystems, sondern versteht auch die Erwartungen, Bedürfnisse und Herausforderungen deutscher Mandanten, die in Spanien tätig sind.

 

WIR MACHEN SPANISCHES RECHT FÜR SIE VERSTÄNDLICH

Unsere Mandanten schätzen besonders die transparente Kommunikation und praxisnahen Empfehlungen, die Herr Franz bietet. Sie erfahren stets klar, welche Schritte notwendig sind, welche Chancen bestehen und wie Risiken minimiert werden können. So entsteht Vertrauen, Sicherheit und das gute Gefühl, in allen rechtlichen Angelegenheiten bestens aufgehoben zu sein.

Vertrauen Sie auf eine Rechtsberatung, die nicht nur juristisch kompetent, sondern auch menschlich nahbar ist. Kontaktieren sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und zu entdecken, wie wir Sie in allen Fragen des spanischen Rechts zuverlässig und professionell unterstützen können. Gemeinsam entwickeln wir Lösungen, die Ihren Interessen schützen und Ihre Ziele erfolgreich umsetzen. 

  • Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten in Spanien (Asesoramiento ante autoridades españolas)
  • Spanisches und deutsches Familienrecht (Derecho de familia)
  • Spanisches und deutsches Erbrecht (Derecho sucesorio)
  • Spanisches und deutsches Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht (Impuesto sobre sucesiones y donaciones)
  • Spanisches und deutsches Vertragsrecht (Derecho contractual)
  • Doppelbesteurungsabkommen (DBA) zwichen Deutschland und Spanien (Convenio de doble imposición)
  • Spanisches und deutsches Gesellschaftsrecht (Derecho societario)
  • Immobilienrecht in Spanien; Beratung und Vertretung bei An- und Verkauf von Immobilien (Derecho inmobiliario )
  • Spanisches und deutsches Handelsrecht (Derecho mercantil)
  • Unterstützung bei Unternehmensgründungen und Investitionen in Spanien (Constitución de empresas/inversiones)
  • Compliance für Unternehmen in Spanien (Cumplimiento normativo para empresas)

Ihre Ansprechpartner für deutsch-spanisches Recht

Uwe Franz Rechtsanwalt & Fachanwalt für Steuerrecht Würzburg

Uwe K. Franz

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Abogado Inscrito (Málaga) N° 9524
  • Partner
Advogada brasileira (OAB/BA) Advogada portuguesa (OA/Portugual)

Amanda Hassold

  • Advogada brasileira (OAB/BA)
  • Advogada portuguesa (OA/Portugual)
  • Europäische Anwältin
CF

Verónica Henríquez Posca

  • Assistentin für den deutsch-spanischen Rechtsverkehr

Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen

Hier finden Sie wichtige Fragen und Antworten um das Deutsch-Spanische Recht, speziell für Mandanten, die in Spanien rechtliche Angelegenheiten regeln müssen.

 

Welche Arten von Unternehmen kann ich in Spanien gründen, wenn ich im Ausland lebe?

In Spanien können Sie eine Sociedad Limitada (S.L.) mit einem  Mindeststammkapital von 3000 Euro, eine Sociedad Anónima (S.A.) mit einem Mindeststammkapital von 60.000 Euro, davon mindestens 25% bei Gründung einzuzahlen oder als Autónomo (Einzelunternhemer) gründen.

Auch als im Ausland lebender Unternhemen benötigen Sie eine spanische Steuer-Identifikationsnummer (NIE) und müssen die Gründungsformalitäten über einen Notar oder bevollmächtigte Vertreter abwickeln. Die Wahl der Unternehmensform beeinflusst Haftung, Buchführungspflichten und steuerliche Aspekte. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt, von der Gründung bis zur Eintragung, sodass alle rechtskonform und reibungslos verläuft.

Welche steuerlichen Pflichten habe ich in Spanien, wenn ich ein Unternehmen besitze?

Unternehmen in Spanien müssen u.a. die Körperschaftsteuer (Impuesto de Sociedades), die Mehrwertsteuer (IVA) und die Einkommensteuer auf Gehalt (IRPF) beachten. Die fristgerechte Einreichung aller Erklärungen ist entscheidend, um Bußgelder oder strafrechtliche Folgen zu vermeiden. Wir kümmern uns um die vollständige steuerliche Abwicklung, sodass Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Was kann ich tun, wenn ich mit Steuerproblemen oder einem Steuerstrafverfahren in Spanien konfrontiert bin?

Bei Hinweisen auf Steuerverstöße ist schnelles Handeln entscheidend. Wir übernehmen die Kommunikation mit den spanischen Steuerbehörden, prüfen alle Unterlagen, vertreten Sie im verfahren und erarbeiten Lösungen, um Sanktionen zu minimieren. So können Konflikte effizient gelöst und Ihre Rechte in Spanien gewahrt werden.

Was muss ich tun, wenn ich ein Grundstück oder eine Immobilie in Spanien geerbt habe, aber nicht in Spanien lebe?

Das Erbe muss offiziell angenommen und im spanischen Grundbuch eingetragen werden. Auch ausländische Erben sind verpflichtet, die Erbschaftsteuer in Spanien (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones) zu zahlen. Mögliche steuerliche Pflichten im Wohnsitzland müssen ebenfalls berücksichtig werden.

Wir übernehmen die komplette rechtliche und steuerliche Abwicklung in Spanien, sodass Sie nicht selbst vor Ort kümmern müssen.

 

Wie kann ich als Ausländer einen Erbfall in Spanien regeln?

Das spanische Erbrecht umfasst Nachlassplanung, Testamente, Pflichtteile und gesetzliche Erbfolge. Wir unterstützen bei der Erstellung oder Anpassungen von Testamente nach spanischem Recht, bei der Abwicklung von Nachlassern für ausländische Erben oder bei Steueroptimierung und Vermeidung von Konflikten zwischen Erben.

Dank unserer Betreuung können Erben sicherstellen, dass alle Formalitäten korrekt abgewickelt werden, egal wo sie wohnen.

Wie kann ich einen Vertrag für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Spanien sicher gestalten, wenn ich im Ausland lebe?

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Spanien müssen die Verträge den spanischen Vorschriften entsprechen und alle Pflichten der Parteien klar Regeln, z.B.:

  • Laufzeit und Zahlungsmodalitäten
  • Eigentumsübergang und Grundbucheintragung
  • Lastenfreiheit der Immobilie (z.B. Hypotheken, Schulden)
  • Fristen und Vertragsstrafen

Besonders für ausländische Käufer oder Verkäufer ist es wichtig, alle rechtlichen Details korrekt zu regeln, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Unser Team prüft und erstellt rechtssichere Verträge nach spanischem Recht, begleitet die Unterzeichnung und sorgt dafür, dass die Immobilie korrekt und sicher übertragen wird, auch wenn Sie nicht persönlich in Spanien sind.