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Ihr Rechtsanwalt für

Mietrecht

Mietrecht

  • Abschluss eines Mietvertrags
  • Monatliche Mietzinszahlung
  • Betriebskostenabrechnungen
  • Beendigung des Mietverhältnisses
  • Gestaltung Mietverträge und Übergabe- bzw. Übernahmeprotokolle für den Beginn bzw. die Beendigung eines Mietverhältnisses
  • Entwurf Kündigungserklärungen für die Fälle von ordentlichen Kündigungen, z.B. bei Vorliegen eines Eigenbedarfsgrundes, und von außerordentlichen fristlosen Kündigungen, z.B. bei Zahlungsverzug des Mieters
  • Entwurf Schriftsätze zur Durchsetzung eines Mieterhöhungsverlangens
  • Geltendmachung Vermieterpfandrecht
  • Überprüfung Mietverträge und Beratung über die Zulässigkeit von einzelnen Mietvertragsklauseln
  • Überprüfung Betriebskostenabrechnungen auf Schlüssigkeit
  • Entwurf Kündigungserklärungen für Fälle der ordentlichen und außerordentlichen fristlosen Kündigung, z.B. bei Unzumutbarkeit des weiteren Festhaltens an dem Mietvertrag
  • Geltendmachung einer Minderung des Mietzinses bei Vorliegen von Mängeln des Mietobjekts

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Ihre Rechtsanwälte für Mietrecht

Sabrina Denner Rechtsanwältin

Sabrina Denner

  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Roland Klein

Roland Klein

  • Rechtsanwalt
  • Schwerpunkt Verkehrsrecht
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Christian Semmler

Christian Semmler

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Europajurist
  • Wirtschaftsmediator (CVM)

Fragen zum Thema Mietrecht

Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Mietrecht zusammengestellt.

Kann mein Vermieter mich ohne Grund kündigen?

Nein. Der Vermieter benötigt für die Kündigung eines Mietverhältnisses immer einen Grund. Er kann das Mietverhältnis fristlos kündigen bei Vorliegen von schwerwiegenden Pflichtverletzungen. Solche Pflichtverletzungen sind beispielsweise unpünktliche Zahlungen oder Mietrückstände in Höhe von zwei aufeinanderfolgenden Monatsmieten.

Auch für eine ordentliche Kündigung benötigt der Vermieter einen Grund. Diese Gründe sind in § 573 BGB aufgelistet. Hierzu zählt beispielsweise der Eigenbedarf.

Ist ein Rücktritt vom Mietvertrag möglich?

Nein, es sei denn es ist ausdrücklich zwischen den Parteien ein Rücktrittsrecht vereinbart worden.

Kann ich den Mietvertrag vor Einzug kündigen?

Ja, es sei denn, die Kündigung vor Einzug ist im Mietvertrag ausgeschlossen worden. Allerdings ist auch bei einer Kündigung vor dem Einzug die Einhaltung der Kündigungsfrist einzuhalten.

Kann ich meinen Mietvertrag mündlich oder per SMS/ Whatsapp kündigen?

Die Kündigung muss zwingend in Schriftform erfolgen. Daher ist eine mündliche Kündigung unwirksam. Da für die Schriftform (§126 BGB) eine eigenhändige Unterschrift notwendig ist, ist auch eine Kündigung per SMS oder Whatsapp unwirksam.

Welche Kündigungsfristen gelten für die Beendigung des Mietverhältnisses?

Der Mieter kann den Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen (§ 573c Abs.1 BGB).
Für den Vermieter hingegen die Kündigungsfristen von der Mietdauer ab. Ab einer Mietdauer von fünf Jahren beträgte die Kündigungsfrist 6 Monaten und ab einer Mietdauer von 8 Jahren neun Monate.